„Es gibt ein Recht auf Sicherheit“
Seit Jahren vernachlässigen Bundes- und Landesregierungen eine der wichtigsten Aufgaben des
Staates: Die Sicherheit der Bürger zu garantieren. Das Recht der Bürger auf Sicherheit muss wieder den
angemessenen Stellenwert bekommen – mit allen Konsequenzen.
Operschutz vor Täterwohl | „Intensivtäter“ durch angemessene Bestrafung ab der ersten Tat verhindern |
Befugnisse von Polizei und Einsatzkräften erweitern! | – Keine Beschränkung bei der Ausführung der Polizeiarbeit – Keine Bewährung für Angriffe auf Polizei und Einsatzkräfte |
Bessere Ausrüstung für die Polizei als für die Täter und mehr Polizisiten | – Modernste Ausrüstung für die Polizei – Profiling, CCTV usw. anwenden – Zentrales System für Fahndungen – An Sicherheitserfordernissen orientierter Personalaufbau |
Extremismus jeder Art konsequent bekämpfen! | – Linksextremismus und religiös motivierten Extremismus nicht weniger bekämpfen als Rechtsextremismus |
Den Rechtsstaat ohne Kompromisse durchsetzen! | – Geltendes Recht durchsetzen – No-Go-Areas beseitigen, Clans auflösen – Angemessene Ausstattung der Justiz |
Deutschland braucht keine ausländischen Straftäter! | – Ausländische Straftäter abschieben – Haftverbüßung vorzugsweise im Heimatland |
Straftäter-Tourismus eindämmen! | – Grenzkontrollen dort einführen, wo dies der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten dient |
Resozialisierung ja, aber… | – Strafvollzug bei ausländischen Straftätern nicht zur Resozialisierung sondern ausschließlich zum Schutz von Opfern |
Gefährder haben in Deutschland nichts verloren! | – Einstufung als „Gefährder“ auf Gruppen ausdehnen (z. B. Salafisten) – Ausländische Imame ausweisen |
Wohnungseinbrüche traumatisieren ganze Familien | – Keine Bewährung bei Einbrüchen – Wo erforderlich Grenzkontrollen an Schengen-Binnengrenzen |
Deutschland – integraler Teil der westlichen Gemeinschaft! | – Bekenntnis zur westlichen Gemeinschaft offensiv vertreten |
Sicherheit und Ordnung durch die Bundeswehr: Nicht nur im Ausland! | – Zur Durchsetzung von Recht und Ordnung Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr im Inland |
Spitzenausrüstung für die Bundeswehr! | – Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf 2% BIP gemäß NATO-Vereinbarung |
Auch in der Bundeswehr: Keine Führung ohne Respekt! | – Politisches Führungspersonal ersetzen durch Personen mit Führungskompetenz – „Vielfalt-“ und „Gender“-Programme einstellen |
Die im April 2017 durch das Bundesinnenministerium veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik 2016
weist bei Nichtberücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße einen leichten Rückgang der Straftaten
gegenüber dem Vorjahr um 0,7% aus.
Diese zahlenmäßige Verbesserung wird begleitet durch deutliche Anstiege im Bereich besonders
schwerer Straftaten:
- Mord, Totschlag usw. +14,3%
- Vergewaltigung usw. +12,8%
- Schwere Körperverletzung +9,9%.
Diebstahlkriminalität erfuhr zwar einen Rückgang, am deutlichsten bei der Zahl der Wohnungseinbrüche
um 9,5%. Nur jeder sechste der über 150.000 Wohnungseinbrüche konnte jedoch aufgeklärt werden.
Dies ist kein Indiz für Sicherheit sondern der Beleg, dass Einbrüche in Deutschland risikoarm begangen
werden können.
Bei der Struktur der Tatverdächtigen – wiederum ohne Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße –
zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik folgendes Bild (Bevölkerungsanteile laut statista)

Während etwa jeder 52. Deutsche (einschließlich der 9,6 Mio. Personen mit Migrationshintergrund)
tatverdächtig ist, trifft dies auf jeden 17. Ausländer (ohne Zuwanderer) und auf jeden 9. Zuwanderer zu.
In anderen Worten: Im Vergleich zu den Deutschen stellen Ausländer anteilig etwa drei Mal, Zuwanderer
etwa sechs Mal so viele Tatverdächtige. Diese Zahlen erklären, weshalb der Ausländeranteil in deutschen
Gefängnissen 30% beträgt, in einzelnen Bundesländern auch deutlich mehr. In Nordrhein-Westfalen liegt
der Ausländeranteil in der Untersuchungshaft inzwischen über 60%.
Terroristische Straftaten, die zwar zahlenmäßig gering sind, tragen in besonders hohem Umfang zur
Verunsicherung der Bürger bei. Schon mehrfach forderten Terroranschläge polizeibekannter Täter
unschuldige Opfer.
Politisch und (pseudo-)religiös motivierte Gewalttaten sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Das
Augenmerk der Politik liegt dabei vor allem auf Straftaten aus dem rechtsextremen Spektrum, während
linksextrem und islamistisch motivierte Taten zu großen Teilen vernachlässigt werden.
Die zunehmende Schwere der Straftaten und die Struktur der Täter belegen, dass die bisherigen
Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung bei weitem nicht ausreichen.
Deutschland hat seit einigen Jahren zunehmend im globalen Maßstab Verantwortung für die Befriedung
von Konflikten übernommen – oft auch im eigenen Interesse unseres Landes. Die Bundeswehr hat dabei
Großes geleistet. Parallel wurden die Investitionen in angemessene Ausrüstung stark vernachlässigt,
teilweise so stark, dass die Sicherheit der Soldaten weit über das normale Maß hinaus gefährdet wird.
Hinzu kommt, dass die seit 2013 amtierende politische Führung der Bundeswehr jeglichen Anstand und
Respekt gegenüber deren Angehörigen vermissen lässt.
Opferschutz vor Täterwohl!
Viele Bürger sind darüber erschüttert, wie wenig Kriminelle daran gehindert werden, fortgesetzt
Straftaten zu begehen. Selbst bei schweren Vergehen wie Raub, Körperverletzung und Drogenhandel
werden auf frischer Tat Ertappte sehr häufig unmittelbar nach Feststellung ihrer Personalien wieder
freigelassen – und begehen sofort die nächste Straftat. Eventuell verhängte Geldstrafen bewirken aus
unterschiedlichen Gründen keine Abschreckung. Allein die Existenz des Begriffes „Intensivtäter“ belegt
schon die geringe Bedeutung, die dem Schutz potentieller Opfer eingeräumt wird – schließlich hat jede
Straftat mindestens ein Opfer.
Bei der Bestrafung von Tätern muss dem Schutz potentieller zukünftiger Opfer Vorrang vor dem Wohl
der Täter eingeräumt werden. „Intensivtäter“-Karrieren sind durch geeignete Bestrafung ab der ersten
Straftat zu verhindern, bei ausländischen Staatsangehörigen durch Abschiebung. Die auch
strafrechtliche Privilegierung unbegleiteter (pseudo-)minderjähriger Flüchtlinge ist zu beenden.
Befugnisse von Polizei und Einsatzkräften erweitern!
Polizisten sind häufig Angriffen ausgesetzt. Versuchen sie, trotz solcher Angriffe ihre Aufgaben
auszuführen oder gar sich zu verteidigen, riskieren sie ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
Auch Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten usw. werden immer öfter Ziele tätlicher Angriffe.
Das Strafmaß für Gewalt gegen Polizisten schließt trotz erfolgter Verschärfung eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe noch nicht aus.
Wir begrüßen, dass Straftaten gegen Polizei und Einsatzkräfte seit kurzem verstärkt geahndet werden.
Dies reicht aber nicht. Es ist Aufgabe des Staates, Polizei und Einsatzkräften die notwendigen
Befugnisse zur möglichst ungehinderten Ausführung ihrer Arbeit zu erteilen. Tätliche Angriffe gegen
Polizisten sind grundsätzlich mit Freiheitsstrafen oberhalb der Grenze für Bewährung zu ahnden.
Bessere Ausrüstung für die Polizei als für die Täter und mehr Polizisten!
Die Technische Ausrüstung der Polizei ist heute weitgehend unzureichend, so dass in einigen Gebieten
eine inakzeptable Sicherheitslage herrscht.
Fahndungen werden dadurch behindert, dass Bund und Länder eine Vielzahl von IT-Systemen nutzen,
wodurch oft keine umfassende Information z. B. über Fahndungslisten vorliegt.
Die personelle Ausstattung der Polizei reicht vielfach nicht aus, was zum einen durch bescheidene
Aufklärungsquoten auf verschiedenen Gebieten und zum anderen durch einen enormen
Überstundenanfall belegt wird.
Schnellstmöglich muss deswegen die Ausrüstung insbesondere der Polizei, aber auch der anderen
Sicherheitsbehörden, auf den Stand der Technik erhöht werden und zwar flächendeckend für alle und
nicht nur für einige Gebiete. Dies schließt Technologien wie Profiling, CCTV, Gesichtserkennung usw.
ein, für die zügig die Rechtsgrundlagen zu schaffen sind.
Für den Bund und alle Bundesländer ist kurzfristig ein einheitliches, zentrales System für
personenbezogene Daten und Fahndungen einzuführen.
Die z. B. durch angemessene technologische Ausstattung entstehenden Möglichkeiten der
Produktivitätssteigerung im Polizeidienst sind in vollem Umfang zu nutzen. Dennoch bleibt ein
deutlicher Personalaufbau erforderlich, wobei sich der Umfang des Aufbaus nicht an Haushaltslagen
sondern an Sicherheitserfordernissen zu orientieren hat.
Extremismus jeder Art konsequent bekämpfen!
Wir begrüßen die engagierte Bekämpfung rechtsextremistischer Umtriebe. Die polizeiliche
Kriminalstatistik belegt allerdings, dass politisch motivierte Gewalt von Linksextremisten noch häufiger ist
als von Rechtsextremisten. Bei diesen Angaben ist noch nicht berücksichtigt, dass die überwiegende
Anzahl antisemitischer Gewalt pauschal Rechtsextremisten zugerechnet wird, wohingegen nach Angaben
des vom Bundestag eingesetzten „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ 81% der körperlichen
Angriffe von mutmaßlich muslimischen Tätern begangen wurden.
Rechts- und Linksextremismus sowie religiöser Extremismus sind gleichermaßen konsequent zu
bekämpfen. Dazu ist auch auf einen antitotalitären Konsens unter den demokratischen Parteien
hinzuarbeiten.
Den Rechtsstaat ohne Kompromisse durchsetzen!
Geltendes Recht wird in Deutschland in vielen Fällen nicht mehr konsequent durchgesetzt. Organisierte
Kriminalität (Clans, mafiose Strukturen usw.) wird unzulänglich verfolgt, in etlichen Städten haben sich
„No Go“-Areas etabliert, in die sich die Polizei nur in Hundertschaft-Stärke wagen kann. In zahlreichen
parallelen Gegengesellschaften gilt nicht deutsches Recht sondern der Spruch des islamischen
Friedensrichters.
Ein sehr starker Anstieg an Strafverfahren ist in den letzten Jahren durch Zuwanderung erfolgt und trägt
wesentlich zu der bestehenden Überlastung der Justiz bei.
Die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts muss wieder zur unverzichtbaren Eigenschaft des Rechtsstaats werden. Alle staatlichen Institutionen haben sich uneingeschränkt an Recht und Gesetz zu halten. Selbst im Konfliktfall mit Anweisungen von Regierungen darf die öffentliche Verwaltung nicht von den Vorgaben der Gesetze abweichen. Für Fälle, in denen die bestehenden Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts in der Praxis nicht zum Erfolg führen können, sind neue geeignete Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die bereits neu geschaffenen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung sind großzügig zu erweitern und anzuwenden. Bestehende No Go-Areas sind systematisch und ausnahmslos in sichere Bereiche umzuwandeln.
Der Einfluss der Migration auf die Kriminalität ist durch eine an den Interessen Deutschlands ausgerichtete Steuerung der Zuwanderung zurückzudrängen (siehe hierzu das Positionspapier „Zuwanderung begrenzen und steuern“ der WerteUnion).
Trotz dieser Maßnahmen bleibt in vielen Bereichen eine Überlastung der Justiz bestehen. „Nur eine
leistungsstarke und unabhängige Justiz garantiert einen starken und sozialen Rechtsstaat – die Grundlage
von Freiheit, Sicherheit und Wohlstand“ – diese Worte leiten die Deidesheimer Erklärung der
Justizminister der Länder vom Juni 2017 ein.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, benötigt die Justiz eine angemessene personelle und
technische Ausstattung. Entsprechende Finanzmittel sind bereitzustellen. Der Staatsdienst in der Justiz
ist attraktiver zu gestalten, um mit der freien Wirtschaft besser um das Personal konkurrieren zu
können. Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Arbeitsabläufe sind an die digitale Welt anzupassen,
damit Justiz und Strafverfolgungsbehörden effektiv und effizient arbeiten können. Nur damit kann eine
zügige und hochwertige Rechtsgewährung in allen Bereichen der Gesellschaft sowie die konsequente
Aufklärung und Sanktionierung von Straftaten erfolgen.
Deutschland braucht keine ausländischen Straftäter!
Die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik belegen, dass ausländische Staatsangehörige und Zuwanderer sehr viel häufiger straffällig werden als Deutsche (siehe oben). Auch der weit überproportionale Anteil von Ausländern in deutschen Gefängnissen zeigt dringenden Handlungsbedarf.
Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat muss einem Ausländer das Recht zum Aufenthalt in Deutschland entzogen werden, unabhängig von bisheriger Integration und ohne die Möglichkeit, hiergegen Rechtsmittel einlegen zu können. Angehörige, die für ihren Lebensunterhalt soziale Sicherungssysteme in Anspruch nehmen müssten, sind auszuweisen.
Verurteilte Straftäter sollen ihre Strafe nach Möglichkeit im Heimatland verbüßen. In Fällen, in denen
dies nicht möglich ist, soll zur Haftverbüßung vorzugsweise mit Drittstaaten kooperiert werden.
Es sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Straftätern mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, diese wieder entzogen werden kann. Die Beschränkungen des Grundgesetzes (Art. 16 (1)) sollen dazu aufgehoben werden, einschließlich des Verbots des Entzugs der Staatsangehörigkeit in Fällen, in denen der Betroffene staatenlos wird.
Straftäter-Tourismus eindämmen!
Bei Grenzkontrollen im Vorfeld des G20-Gipfels 2017 in Hamburg wurden innerhalb eines Monats über 6.100 Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht, über 4.500 unerlaubte Einreisen und über 800 Drogendelikte erfasst. Außerdem wurden knapp 800 Haftbefehle vollstreckt. Dennoch wurden die Grenzkontrollen nach dem G20-Gipfel wieder eingestellt.
Solange Grenzkontrollen in erheblichem Umfang zur Verhinderung von Straftaten und zur Ergreifung von Tätern beitragen können, sind sie mit angemessenem Augenmaß vorzunehmen. Damit Grenzübertritte von unverdächtigen Personen möglichst wenig beeinträchtigt werden, ist von den Möglichkeiten des Profilings Gebrauch zu machen.
Resozialisierung ja, aber …
Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) legt als primäres Ziel des Vollzugs einer Freiheitsstrafe die
Resozialisierung des Straftäters fest. Dieses Ziel ist dann sinnvoll, wenn der Gefangene im Anschluss an
die Verbüßung der Freiheitsstrafe weiterhin in Deutschland lebt.
Nicht sinnvoll ist diese Festlegung bei Ausländern, die zur oder nach Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben
werden. Nicht Resozialisierung, sondern der Schutz potentieller weiterer Opfer muss uneingeschränkt
oberstes Ziel des Vollzugs der Freiheitsstrafe bei Ausländern sein.
Gefährder haben in Deutschland nichts verloren!
Ca. 700 in Deutschland lebende Personen sind als (vorwiegend islamistische) „Gefährder“ eingestuft. Von
ihnen geht mit großer Wahrscheinlichkeit eine bedeutende Gefahr aus. Die Überwachung dieser
Personen bindet jeweils zwischen 20 und 36, insgesamt also 15.000 bis 25.000 Polizisten. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom August 2017 zur Abschiebung von Gefährdern ist ein erster, für die
Sicherheit der Bürger Deutschlands aber nicht ausreichender Schritt.
Die meisten Gefährder kommen aus dem Umfeld von Moscheen.
Es sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit deutsche Gefährder inhaftiert und ausländische Gefährder grundsätzlich ohne langwierige Verfahren abgeschoben werden können. Darüber hinaus ist die Einstufung als „Gefährder“ großzügiger anzuwenden und auch auf ganze Gruppen wie z. B. Salafisten auszudehnen. Zur Verhinderung von Terroranschlägen ist die Zusammenarbeit mit (ausländischen) Geheimdiensten auszubauen.
Alle Moscheen in Deutschland sind zu registrieren und die in ihnen stattfindenden Aktivitäten zu kontrollieren. Ausländischen Imamen und Gastpredigern ist die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen. Bau und Betrieb von Moscheen sind nur dann zu genehmigen, wenn grundgesetzwidrige Aktivitäten weitestgehend ausgeschlossen werden können und eine Finanzierung aus dem Ausland ausgeschlossen ist.
Diese Maßnahmen schränken das grundgesetzlich geschützte Recht auf Religionsfreiheit nicht ein. Sie tragen aber der Tatsache Rechnung, dass der Islam nicht nur eine Religion, sondern zu einem signifikanten Teil auch ein mit dem Grundgesetz nicht vereinbares politisches System darstellt.
Wohnungseinbrüche traumatisieren ganze Familien
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in Deutschland 2016 gegenüber 2015 leicht zurückgegangen. Dennoch wurden über 150.000 Taten erfasst – und als Folge über 150.000 Familien traumatisiert. Die vor kurzem erfolgte Erhöhung der Mindest Freiheitsstrafe für Wohnungseinbruch auf 1 Jahr erlaubt nach wie vor die Aussetzung der Strafe auf Bewährung und ist damit unzureichend.
Die Ermittlungen nach Wohnungseinbrüchen weisen oft auf organisierte ausländische Banden hin, die lediglich für ihre Taten kurzzeitig nach Deutschland einreisen. Die niedrige Aufklärungsquote von knapp 17% ist unter anderem diesem Sachverhalt geschuldet. Eine Rolle spielt auch die häufig nicht gegebene lokale Verfügbarkeit von Polizei – sowohl zur Abschreckung als auch zur Aufnahme von Straftaten und Anzeigen.
Im Interesse der Menschen in Deutschland sind die Maßnahmen zur Reduzierung von Wohnungseinbrüchen deutlich zu intensivieren. Dies umfasst – wo erfolgversprechend – auch Grenzkontrollen an Schengen-Binnengrenzen. Darüber hinaus dürfen Freiheitsstrafen für Einbruch bereits ab der ersten Tat nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden.
Zur schnellen polizeilichen Aufnahme von Einbruchsdelikten und zur Abschreckung ist lokale Polizeipräsenz sicherzustellen.
Deutschland – integraler Teil der westlichen Gemeinschaft!
Die tiefe Einbindung Deutschlands in die westliche Gemeinschaft ist die Grundlage unseres Lebens in Freiheit.
Das Bekenntnis zur westlichen Gemeinschaft ist offensiv zu vertreten und darf nicht in Frage gestellt werden.
Sicherheit und Ordnung durch die Bundeswehr: Nicht nur im Ausland!
Die Bundeswehr trägt in vielen Ländern der Welt zur Schaffung von Sicherheit und Ordnung bei. Lediglich innerhalb von Deutschland ist der Einsatz der Bundeswehr bisher auf die Hilfe bei Naturkatastrophen beschränkt.
Eine Armee, die weltweit für Sicherheit und Ordnung sorgt, kann und soll bei Bedarf auch die Polizei im Heimatland bei der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben unterstützen. Darüber hinaus ist das Reservistenkonzept der Bundeswehr weiterzuentwickeln.
Spitzenausrüstung für die Bundeswehr!
Die Ausrüstung der Bundeswehr erfüllt vielfach nicht mehr die durch die weltweiten friedensschaffenden und sichernden Einsätze gestellten Anforderungen. Diese finden häufig in Regionen mit extremen Klimas statt, während Gerät und Schutzvorrichtungen auf mitteleuropäische Zonen ausgelegt sind.
Ferner hat der Sparkurs bei der Bundeswehr dazu geführt, dass große Teile der technischen Ausrüstung nicht mehr einsatzfähig sind, z. B. bei Flugzeugen.
Die NATO-Staaten, auch Deutschland, haben 2014 vereinbart, ihre jeweiligen Verteidigungsausgaben bis 2024 auf 2% des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Deutschland liegt aktuell bei 1,23%.
Die innerhalb der NATO vereinbarte Steigerung der Verteidigungsausgaben auf 2% des Bruttoinlandsprodukts bis 2024 ist termingerecht umzusetzen. Dies schafft den dringend benötigten Spielraum zur Ausstattung der Bundeswehr mit Spitzentechnologie und zur Sicherung der Verfügbarkeit der Ausrüstung.
Auch in der Bundeswehr: Keine Führung ohne Respekt!
Die seit 2013 amtierende politische Führung der Bundeswehr zeichnet sich durch ein umfassend respektloses Verhalten gegenüber den Soldaten aus. Sie hat die Angehörigen der Bundeswehr vielfach mit pauschalen Vorwürfen und Generalverdacht verunglimpft und versucht darüber hinaus, die Bundeswehr durch vermeintliche „Vielfalt“ und Genderideologie zu zersetzen.
Wie in jeder Führungsposition ist Respekt vor den Mitarbeitern eine zwingende Voraussetzung auch für die politische Führung der Bundeswehr. Die entsprechenden personellen Veränderungen sind zügig einzuleiten. Die Programme zu „Vielfalt“ und Genderideologie sind einzustellen.
07. Oktober 2017