„Einwanderung begrenzen und steuern“
Zur Sicherung der europäisch-westlichen Werte unserer Gesellschaft fordern wir eine an den Interessen
Deutschlands ausgerichtete Migrations- und Ausländerpolitik und eine Asylpolitik im Rahmen von
Artikel 16a des Grundgesetzes
Gesteuerte Einwanderung: Im Interesse Deutschlands und der Einwanderer | – Einwanderungsgesetz – Kriterien: berufliche Qualifikation, Eignung für den Arbeitsmarkt, Bereitschaft und Fähigkeit zur Assimilation |
Asyl nach Grundgesetz für politisch Verfolgte, Schutz für Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention | – Geltendes Recht einhalten – Außengrenzen schützen – Keine Einreise auf dem Landweg, illegale Einreise an den Grenzen verhindern – Duldung abschaffen |
Nur Assimilation verhindert parallele Gegengesellschaften | – Wer zur Assimilation nicht bereit ist, ist unerwünscht – Verbot der Verschleierung – Doppelte Staatsbürgerschaft abschaffen |
Familiennachzug für politisch Verfolgte und Einwanderer | – Kein Familiennachzug für Flüchtlinge – Kein Familiennachzug für Personen, die ohne Rechtsgrundlage eingereist sind |
Keine Sonderrechte für Minderjährige | – Keine Sonderbehandlung – Keine Familienzusammenführung in Deutschland |
Ausländische Straftäter dauerhaft ausweisen | – Strafverbüßung in der Heimat – Alle Straftäter dauerhaft ausweisen und abschieben |
Schleuser und ihre Helfer konsequent bekämpfen | – Harte Bestrafung aller, die illegale Einreise ermöglichen – Rückführung ins Abreiseland |
Wer ohne Rechtsgrundlage eingereist ist, muss Deutschland verlassen | – Abschiebung aller, die über sichere Drittstaaten und / oder ohne vorgeschriebene Dokumente eingereist sind |
Für uns Konservative stellt die millionenfache, meist unkontrollierte Migration der letzten Jahre nach
Deutschland und Europa eine Fehlentwicklung dar, welche einer Korrektur bedarf, rückwirkend und in
die Zukunft gerichtet.
Seit 2015 sind in sehr großer Zahl und weitestgehend unkontrolliert Kriegs-, Bürgerkriegsflüchtlinge
sowie Wirtschaftsmigranten (im Folgenden zusammengefasst „Migranten“) insbesondere aus islamisch
geprägten Ländern nach Deutschland gekommen. Eine Mehrheit dieser Personen kam ohne Dokumente
mit ungeklärter Identität. Anders als zunächst erhofft und angekündigt befinden sich unter den
Migranten kaum Fachkräfte. Die meisten Betroffenen verfügen stattdessen über sehr geringe Bildung
und Qualifikation, haben nach heutigem Kenntnisstand kaum Chancen am Arbeitsmarkt und sind
langfristig auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Sowohl der kulturelle Hintergrund als auch
die Altersstruktur der meist männlichen Migranten haben in Deutschland zu einem erheblichen
Kriminalitätsanstieg geführt.
Diese Situation hat zu einer Spaltung der Gesellschaft geführt. Zunächst mobilisierte die so genannte
„Willkommenskultur“ einen Teil der Bürger. Schon frühzeitig erkannten aber immer mehr Menschen die
Probleme, die eine Zuwanderung von so vielen Personen aus anderen Kulturkreisen zur Folge hat. Ohne
dass über eine so wesentliche Frage demokratisch abgestimmt wurde oder gar eine Beteiligung der
Bürger erfolgte,
- wird den Deutschen als angeblich alternativlose Tatsache mitgeteilt, dass sich Deutschland durch die vielen Migranten stark verändern werde, wobei überhaupt nicht genau bekannt ist, wie viele Migranten tatsächlich hier sind und neu kommen,
- werden viele Milliarden an Steuergeldern für Unterkunft, Betreuung und Versorgung der Migranten ausgegeben,
- entstehen in immer größerem Umfang Situationen, in denen die Bürger sich bedroht fühlen,
- wurden und werden Krankheiten eingeschleppt, die in Deutschland als schon lange ausgestorben galten,
- weist die polizeiliche Kriminalitätsstatistik in den einschlägigen Bereichen steil nach oben,
- stellen Angehörige fremder Kulturen in Deutschland zunehmend Ansprüche, die von vielen, die „schon länger hier leben“, als Angriff auf ihre Art des Lebens verstanden werden.
Die Erfahrung zeigt, dass bei Migranten aus dem nahöstlichen und afrikanischen Raum die Gefahr der
Bildung von Parallelgesellschaften und des Entstehens krimineller Clans überdurchschnittlich groß ist.
Ganze Viertel großer Städte werden bereits heute zu No-Go-Areas gezählt, wie z. B. der Bereich des
Kottbusser Tors in Berlin, Duisburg Marxloh, Teile von Wuppertal und Solingen usw.
Die Bürger sehen ihre vertraute Heimat in Gefahr. Sie haben Angst vor einer Zukunft in einem Land, in
dem fremde Kulturen zunehmend Einfluss ausüben. Eine wichtige Rolle spielt dabei, dass in den
Herkunftsregionen die Jahrhunderte alte christliche Kultur durch den Islam verdrängt wurde. Dort noch
lebende Christen werden häufig aufs Schlimmste verfolgt. Innerhalb weniger Jahrzehnte wurde so der
einstmals vorwiegend christliche Libanon zu einem islamisch dominierten Land.
Nach der Schließung der Balkanroute unter der beherzten Führung Österreichs und unter dem Protest
der deutschen Bundesregierung ging die Zahl der Migranten auf dieser Strecke stark zurück. Einige Zeit
später verlagerte sich die Migrationsroute nach Deutschland allerdings zum Mittelmeer hin. Mit Hilfe
von gewerblichen Schleusern fahren die Migranten meist in einfachen Booten bis an die 12-MeilenGrenze. Dort werden sie dann von NGOs, aber auch von der EU-Grenzagentur Frontex aus einer Notlage
„gerettet“, in die sie sich bewusst selbst gebracht haben. Anschließend werden sie nach Italien gebracht.
Seit dem Sommer 2017 ist der Migrationsstrom über das Mittelmeer nach Italien spürbar
zurückgegangen, wobei die Gründe dafür der Öffentlichkeit nicht umfassend bekannt sind. Stattdessen
geriet Spanien einschließlich seiner nordafrikanischen Exklaven in das Visier der Schleuser und
Migranten.
Viele dieser Migranten setzen ihr gesamtes Vermögen ein oder verschulden sich sogar für den Versuch,
nach Europa zu kommen. Dies kann dann besonders tragisch sein, wenn – wie dies für über 99% zutrifft
– keinerlei Anspruch auf ein Asylverfahren besteht und nach Recht und Gesetz eine Abschiebung
unvermeidlich ist.
Die kritische Situation der durch die Zuwanderungsfrage zerrissenen Gesellschaft muss durch die
Bundesregierung schnell entspannt werden. Hierzu sehen wir die im Folgenden genannten Punkte als
unabdingbare Schritte. Mit ihnen kann der gesellschaftliche Frieden gewahrt bzw. wiederhergestellt
werden. Situationen, in denen Gewalt gegen den Staat und die Bevölkerung gerichtet ist, müssen
verhindert werden. In Deutschland darf es nicht zu Bildern wie in französischen Banlieues kommen, wo
von gewalttätigen Migranten regelmäßig Unruhen ausgehen.
Gesellschaftlicher Frieden und Zusammenhalt können nur wiederhergestellt werden, wenn im Bereich
der Zuwanderung die bestehenden Regeln wieder angewandt und darüber hinaus die Folgen der Fehler
der Vergangenheit beseitigt und Anpassungen vorgenommen werden, die – wie z. B. die sofortige
Rückführung Schiffbrüchiger in das Abfahrtsland – der globalen Situation Rechnung tragen.
Gesteuerte Einwanderung: Im Interesse Deutschlands und der Einwanderer
Wir fordern die Ausrichtung der Migration an den Interessen Deutschlands und seiner Bürger. Die
Zuwanderung von Menschen, die einen Beitrag zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung unseres
Landes leisten können und sowohl willig als auch fähig sind, sich vollständig in die Gesellschaft
einzugliedern, ist für beide Seiten ein Gewinn. Aus der Vergangenheit kennen wir unzählige Beispiele für
erfolgreiche Einwanderung von Menschen, deren Nachfahren heute nur noch durch den Familiennamen
als „Personen mit Migrationshintergrund“ erkennbar sind.
Für die Einwanderung nach Deutschland von außerhalb der Europäischen Union ist ein
Einwanderungsgesetz mit klaren Kriterien zu schaffen. Diese müssen sowohl die berufliche
Qualifikation und Relevanz für den Arbeitsmarkt als auch die Aussichten für eine gute Assimilation in
die deutsche Gesellschaft berücksichtigen. Ein Anspruch auf Einwanderung besteht nicht und kann
folglich nicht vor Gericht eingeklagt werden.
Sollte sich innerhalb von drei Jahren nach der Einwanderung anhand noch festzulegender Kriterien
zeigen, dass eine Assimilation nicht erfolgt ist oder dass längerfristig Sozialleistungen in Anspruch
genommen werden müssten, ist die Einwanderung als gescheitert zu betrachten. Die
Aufenthaltserlaubnis erlischt. Sofern keine freiwillige Ausreise erfolgt ist die Rückführung in das Heimatland vorzunehmen.
Asyl nach Grundgesetz für politisch Verfolgte, Schutz für Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention
1993 wurde auf Initiative von CDU und CSU nach langen Verhandlungen das Grundrecht politisch
Verfolgter auf Asyl konkretisiert. Seither kann nicht mehr Asyl beanspruchen, wer aus einem EU-Land
oder aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist. Diese Festlegung stimmt mit dem
Asylgesetz und der Dublin III-Verordnung überein.
Bei der Aufnahme politisch Verfolgter nach dem Asylgesetz sind die Möglichkeiten der Gesellschaft zu
berücksichtigen. Auch wenn bei vollständiger Einhaltung bestehenden Rechts aus heutiger Sicht eine
Obergrenze keine Relevanz besitzt, ist schon jetzt für eventuell veränderte Situationen in der Zukunft in
Form einer Bandbreite festzulegen, wie viele Personen (einschließlich Angehöriger) maximal
aufgenommen werden können. Menschen, die in den Einwandererstatus wechseln, sind dabei nicht
mehr als Asylbewerber / Asylanten zu rechnen.
Wir stehen voll hinter dem zeitlich befristeten Asylanspruch des Grundgesetzes für politisch Verfolgte.
Wir fordern aber auch die uneingeschränkte Einhaltung der oben genannten Regelungen: Niemand
kann in Deutschland Asyl beanspruchen, der über ein EU-Land oder aus einem sicheren Drittstaat
einreist. Er ist – wie es das Asylgesetz vorsieht – an der Grenze zurückzuweisen. Wir fordern die
Verlängerung der Kontrollen an Deutschlands Grenzen und die Zurückweisung aller auf dem Landweg
einreisenden Migranten, die nicht über die erforderlichen Einreisedokumente verfügen. Wer gleichwohl
illegal nach Deutschland gelangt, ist nach den Regeln der Dublin III-Verordnung konsequent in das EULand zurückzuführen, über das er eingereist ist.
Für den Schutz von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen wurden in der Genfer Flüchtlingskonvention
Standards geschaffen. Diese sind dann erfüllt, wenn die betroffenen Menschen sich erstmals in
Sicherheit befinden. Dies ist üblicherweise heimatnah und bezüglich der gegenwärtigen Konfliktherde
weit entfernt von Deutschland der Fall. Es ist für uns selbstverständlich, dass Deutschland sich im
Rahmen der internationalen Gemeinschaft für Versorgung und Unterbringung dieser Flüchtlinge vor Ort
engagiert. Die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt Menschen aus Konfliktherden, die sich bereits in
Sicherheit befinden, kein Recht auf Weiterreise, z. B. im Rahmen eines SozialleistungsOptimierungsprozesses. Eine Einreise nach Deutschland ist deshalb zu verhindern.
Sozialleistungen für politisch Verfolgte und – sofern relevant – Flüchtlinge sind am Existenzminimum
auszurichten. Sie dürfen keinen Anreiz für einen Aufenthalt in Deutschland darstellen. Eine
Harmonisierung innerhalb der EU ist kurzfristig herbeizuführen. Dabei muss eine Orientierung an den
Möglichkeiten ärmerer EU-Länder erfolgen. Im Gegenzug zu den erhaltenen staatlichen Leistungen ist
entsprechend dem Vorbild Österreichs in einem gewissen Umfang gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Es ist unverzichtbar, Missbrauch sowohl des Asylrechts als auch der Genfer Flüchtlingskonvention zu
verhindern. Aus diesem Grund ist der Schutz der EU-Außengrenzen – auch unter aktiver Mitwirkung
Deutschlands – unabdingbar. Dies schließt die Einrichtung von Transferzentren an den EUAußengrenzen ein, in denen Asylbegehren vorgeprüft und bei negativem Ergebnis die Antragsteller
sofort zurückgeführt werden.
Solange ein Zustrom nach Deutschland besteht sind darüber hinaus an den deutschen Grenzen strikte
Kontrollen durchzuführen und Transitzentren zu betreiben. Einreise ist gemäß den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes Personen zu gewähren, die die erforderlichen Dokumente (Pass, Visum) vorweisen. Alle anderen sind im Einklang mit geltendem Recht unmittelbar zurückzuweisen. Für Fälle, in denen eine Rückweisung nicht möglich ist, sind Lösungen nach dem Vorbild Australiens vorzusehen, also einem Ansiedlung in Ländern außerhalb der EU.
Menschen, denen nach geltendem Recht kein Schutzstatus gewährt werden kann, erhalten in
Deutschland bisher sehr oft den Status der Duldung. Dieser widerspricht grundlegenden Prinzipien des
Rechtsstaates. Wer weder als Einwanderer gemäß Einwanderungsgesetz noch als politisch Verfolgter
gemäß Grundgesetz und Asylgesetz zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt ist, muss das Land
verlassen. Dazu ist bei eventuellem Personalmangel die Unterstützung geeigneter Institutionen in
Anspruch zu nehmen, z. B. der Bundeswehr.
Wenn eine Rückführung in das Herkunftsland oder in das Land, aus dem die Einreise erfolgte, nicht
möglich ist, sind auch in diesen Fällen für die betroffenen Personen Lösungen außerhalb der EU zu
finden. Der Status der Duldung ist ausnahmslos abzuschaffen.
Das „Kirchenasyl“ darf nicht mehr toleriert werden. Beteiligte sind strafrechtlich zu verfolgen.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, weltweit unmissverständlich klarzustellen, dass Deutschland
verlassen muss, wer nicht als Einwanderer gemäß dem zukünftigen Einwanderungsgesetz oder als
politisch Verfolgter gemäß den Regelungen des Grundgesetzes ins Land kommt. Damit soll auch
verhindert werden, dass Menschen sich mit unrealistischen Hoffnungen auf den Weg nach Deutschland
und Europa machen und dazu ihr gesamtes Vermögen einsetzen oder sich gar verschulden. Sämtliche
Maßnahmen z. B. des BAMF, die als Anwerbung von Flüchtlingen verstanden werden können, sind
einzustellen.
Das Asyl- und Flüchtlingsrecht gewährt grundsätzlich nur vorübergehenden Schutz. Wenn die
Fluchtursachen entfallen sind, muss die Aufenthaltserlaubnis erlöschen (Ausnahmen nur für Personen,
die ein Einwanderungsverfahren nach dem zukünftigen Einwanderungsgesetz erfolgreich abgeschlossen
haben). Der Widerruf des gewährten Aufenthaltsstatus muss konsequent geprüft, ausgesprochen und
umgesetzt werden.
Nur Assimilation verhindert parallele Gegengesellschaften
Wir erwarten, dass Menschen, die in Deutschland leben bzw. leben wollen, die Bereitschaft zur
Assimilation mitbringen. Sie müssen die deutsche Leitkultur nicht nur tolerieren oder akzeptieren
sondern sich aktiv mit ihr identifizieren. Dies ist vorrangig eine Bringschuld der Zuwanderer, bei der wir
fördern und unterstützen. Integration ist lediglich ein erster Schritt, der nicht ausreicht, um Teil der
Gesellschaft zu werden. Nur Assimilation ermöglicht ein friedliches und erfolgreiches Zusammenleben.
Wer zur Assimilation nicht bereit ist, ist in Deutschland unerwünscht und soll sich in einem anderen
Land niederlassen. Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nur Personen gewährt werden, die in
Deutschland assimiliert sind.
Wir stehen für Toleranz. Toleranz darf aber keinesfalls derart missverstanden werden, dass christlichabendländische Traditionen und Bräuche eingeschränkt oder gar aufgegeben werden. Unsere über viele Jahrhunderte entstandenen kulturellen Errungenschaften müssen erhalten bleiben und sind von den Zuwanderern uneingeschränkt zu akzeptieren. Wie in anderen Ländern auch ist aus diesem Grund die Verschleierung zu verbieten (z. B. Burka).
Ein zu hoher Anteil an Zuwanderern in der Bevölkerung fördert das Entstehen von Gegengesellschaften
und verhindert Assimilation. Um den Charakter unserer Heimat zu bewahren ist deshalb darauf
hinzuwirken, dass der Anteil noch nicht assimilierter Personen mit Migrationshintergrund in Kommunen
nicht über 15 – 20% steigt.
Die doppelte Staatsbürgerschaft führt insbesondere in Fällen, in denen Staaten deutlich
unterschiedlicher Kultur beteiligt sind, zu unvermeidlichen Loyalitätskonflikten. Der CDUBundesparteitag 2016 hat deshalb in einem Beschluss die Abschaffung der doppelten
Staatsbürgerschaft gefordert. Nur durch die Wiedereinführung des bis zum Jahr 2000 geltenden
Staatsangehörigkeitsrechts können für unser Land äußerst schädliche Loyalitätskonflikte vermieden
werden.
Wie die doppelte Staatsbürgerschaft verhindern auch vom Ausland gesteuerte und verschiedentlich
finanzierte, häufig aus Moscheen heraus agierende Organisationen zur „Betreuung“ der Migranten die
Integration und Assimilation. Dies trifft beispielsweise auf die dem türkischen Religionsministerium
zugeordnete Ditib zu. Diesen vom Ausland gesteuerten Organisationen ist die Tätigkeit in Deutschland
zu untersagen, ihrem Personal ist die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen.
Familiennachzug für politisch Verfolgte und Einwanderer
Politisch Verfolgten, denen in Deutschland vorübergehend Asyl gewährt wird, steht das Recht auf
Familiennachzug (Ehepartner, minderjährige Kinder) zu.
Eine Person, die im Rahmen des zu schaffenden Einwanderungsgesetzes nach Deutschland kommt, hat
das Recht, Ehepartner und minderjährige Kinder mitzubringen, wenn sie für deren Unterhalt aufkommen
kann.
Kein Familiennachzug darf allen anderen Zuwanderern gewährt werden. Insbesondere für diejenigen,
denen subsidiärer Schutz zugestanden wurde, ist ein Familiennachzug dauerhaft auszuschließen, also
auch über den März 2018 hinaus. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit Europa- und Völkerrecht.
Keine Sonderrechte für Minderjährige
Häufig schicken Familien Jugendliche nach Europa, insbesondere nach Deutschland. Dort werden ihnen
als Minderjährigen besondere Rechte zugestanden. Diese beginnen bei intensiver persönlicher
Betreuung (Kosten oberhalb von EUR 5.000 monatlich) und reichen bis zu privilegiertem
Familiennachzug. Die gegenwärtige Praxis fordert geradezu zu Missbrauch heraus. Aus im europäischen
Ausland erfassten Daten ist bekannt, dass die überwiegende Zahl derjenigen, die sich als minderjährig
ausgeben, bereits volljährig ist. Ferner schicken Familien, die sich in Deutschland eine bessere
Lebenssituation erhoffen, Jugendliche voraus, um dann im Rahmen des Familiennachzugs nachzureisen.
Ein Unterschied zwischen unbegleiteten Minderjährigen und Erwachsenen soll bei der Behandlung von
politisch Verfolgten und von Flüchtlingen nicht mehr gemacht werden. Eine Familienzusammenführung
soll – soweit deutsche Behörden hierauf Einfluss nehmen können – am rechtmäßigen Aufenthaltsort der Eltern oder Verwandten erfolgen, auf keinen Fall in Deutschland.
Im Rahmen der für alle Zuwanderer zwingenden erkennungsdienstlichen Erfassung ist bei Personen,
die nicht unzweifelhaft volljährig sind, durch geeignete medizinische Untersuchung das Alter
festzustellen. Diese Maßnahme ist wegen der erhöhten Straffälligkeit in dieser Gruppe erforderlich.
Ausländische Straftäter dauerhaft ausweisen
Deutschland weist eine zu hohe Kriminalität durch deutsche Straftäter auf. Deren zahlen- und
tatenmäßige Verstärkung durch ausländische Straftäter kann und darf den Bürgern nicht mehr
zugemutet werden. Gegenwärtig stellen Ausländer einen Anteil von 10,5 Prozent an der
Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig haben 30 Prozent der Gefängnisinsassen keinen deutschen Pass, in
einzelnen Bundesländern nahezu 50 Prozent. Die polizeiliche Kriminalstatistik 2016 weist bei ungefähr
einer Million „Zuwanderern“ über 170.000 Personen aus, die einer Straftat verdächtigt werden.
Aufenthaltsrechtliche Delikte sind dabei nicht berücksichtigt, sie kommen noch hinzu. Aufgrund der
hohen Kriminalitätsquote ist grundsätzlich eine erkennungsdienstliche Erfassung aller Zuwanderer
durchzuführen.
Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat muss einem Ausländer automatisch und
dauerhaft die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland entzogen werden, unabhängig von bisheriger
Integration und ohne die Möglichkeit, hiergegen Rechtsmittel einlegen zu können. Angehörige, die für
ihren Lebensunterhalt soziale Sicherungssysteme in Anspruch nehmen müssten, sind auszuweisen.
Verurteilte Straftäter sollen ihre Strafe nach Möglichkeit im Heimatland verbüßen. Für Fälle, in denen
dies nicht ermöglicht werden kann, soll bzgl. der Haftverbüßung vorzugsweise mit Drittstaaten
kooperiert werden. Der Schutz der Bürger vor weiteren Straftaten dieser Personengruppe verdeutlicht
die Notwendigkeit eines strikten Schutzes der Außengrenzen des Schengen-Raums, woran Deutschland
sich selbstverständlich beteiligen muss.
Schleuser und ihre Helfer konsequent bekämpfen
Seit der Schließung der Balkanroute nehmen noch stärker als zuvor viele Menschen die Dienste
gewerblicher Schleuser in Anspruch, um illegal nach Europa und insbesondere nach Deutschland zu
kommen. Diese illegalen Migrationsbewegungen sind – vorzugsweise in Zusammenarbeit mit den
europäischen Partnern – kompromisslos zu bekämpfen. Dies schließt die Strafbarkeit und strafrechtliche
Verfolgung des Transports von Personen nach Europa ein, die nicht über die erforderlichen
Reisedokumente verfügen. Fahrzeuge, auf denen Personen illegal nach Europa einreisen, sollen zerstört,
ihre Eigentümer / Führer bestraft und die Passagiere unverzüglich rückgeführt bzw. in Drittstaaten
außerhalb der EU verbracht werden. An der illegalen Einreise von Migranten mitwirkenden
Organisationen sind sämtliche staatlichen Förderungen und die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die Migranten illegal nach Europa bringen, sind
durch konsequente Bestrafung nachhaltig von weiteren Taten abzuhalten.
Wer ohne Rechtsgrundlage eingereist ist, muss Deutschland verlassen
Gegenwärtig halten sich in Deutschland viele hunderttausend Menschen auf, die nach Recht und Gesetz
(Grundgesetz, Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz, Dublin III-Verordnung) nicht oder nur im Rahmen einer
Duldung berechtigt sind, sich in Deutschland aufzuhalten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages
hat vor kurzem ermittelt, dass für die Einreise der überwiegenden Anzahl der Zuwanderer keine
Rechtsgrundlage bestand und besteht.
Alle Personen, auf die dies zutrifft, sind in ihre Heimatländer zurückzuführen oder – falls nicht
umsetzbar – in Länder außerhalb der EU zu verbringen. Dies ist auch auf Personen anzuwenden, denen
zwischenzeitlich ein Schutzstatus oder eine Duldung zugebilligt wurde.
Eine Ausnahme ist lediglich für diejenigen Personen vorzusehen, die die Anforderungen des zukünftigen
Einwanderungsgesetzes erfüllen. Ihnen ist die Möglichkeit einzuräumen, in ein Einwanderungsverfahren
zu wechseln.
Bis heute herrscht in der Öffentlichkeit keine Klarheit über die Ereignisse und Entscheidungen, die im
September 2015 zur „Grenzöffnung“ geführt haben. Es liegt im Interesse unserer Parteien, hier Transparenz zu schaffen sowie ggf. die Vorwürfe zu entkräften, die gegenüber Regierungsmitgliedern unserer Parteien erhobenen werden. Wir halten es deshalb für erforderlich, dass ein Untersuchungsausschuss „Flüchtlingskrise“ eingerichtet wird. Vorzugsweise sollte die neue CDU/CSUFraktion hierzu die Initiative ergreifen, ansonsten ist ein Antrag einer anderen Fraktion zu unterstützen.
Trotz mehrfacher Umorganisation gestaltet sich die Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) häufig nicht effizient. Eine wesentliche Ursache scheint darin zu liegen, dass die Dienststellen des BAMF nicht überall vor Ort sein können.
Um eine möglichst effiziente Umsetzung der umfangreichen Aufgaben im Zusammenhang mit den Rückführungen sicherzustellen, ist zu prüfen, welche Verantwortung zweckmäßigerweise vom BAMF auf ortsnahe Behörden (Landkreise, Kommunen) verlagert werden soll. Oberstes Ziel muss sein, die Aufgaben schneller, effizienter und kostengünstiger zu erledigen.
07. Oktober 2017
WerteUnion – Freiheitlich-konservativer Aufbruch