„Wir wollen eine attraktive, zukunftsfähige Europäische Union, die allen ihren Bürgern Vorteile bringt“
Die europäische Idee hat uns und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zunächst
vor allem über lange Zeit Frieden gebracht und durch den Binnenmarkt wesentlich zum Wohlstand der
Bürger beigetragen. Das vereinte Auftreten auf der internationalen Bühne verschafft den
Mitgliedstaaten Einfluss in der Welt.
Für ein starkes Europa der Vaterländer | – Rückbesinnung auf eine föderal geprägte Europäische Union im Sinne Kohls und Mitterands |
Für eine konsequente Stärkung des Subsidiaritätsprinzips | – Fokussierung auf gemeinsamen Markt und Freihandel, gemeinsame Außenpolitik sowie Sicherheit und Verteidigung – Vor Ort regeln, was dort geregelt werden kann – Übertragung weiterer Souveränität an die EU nur über Volksabstimmungen |
Keine EU-Bürger zweiter oder dritter Klasse! | – Stimmengewichtung in der EU nach demokratischen Regeln neu festlegen |
Erweiterung der EU nur durch wirtschaftlich leistungsfähige Staaten Europas | – BIP mindestens auf EU-Durchschnitt – Mindestens 90% europäisches Staatsgebiet – In der europäischen Kultur verwurzelt |
Keine überdurchschnittlichen Nachteile für einzelne Regionen durch den Brexit | – Einnahmeverluste durch gleichmäßige Einsparungen ausgleichen – Keine Beitragserhöhungen |
Eine EU, die das Nichteinhalten von Regeln belohnt, hat keine Zukunft | – Regeln auf notwendige Bereiche beschränken – Nichteinhalten von geltenden Regeln bestrafen |
Niederlassungsfreiheit nur im Rahmen einer existenzsichernden Arbeitsaufnahme | – Lebensunterhalt für EU-Zuwanderer und Angehörige muss vollständig selbst aufgebracht werden |
Keine Alleingänge der Schengen-Staaten | – Einreise von Angehörigen von Drittstaaten nur im Einvernehmen aller Schengen-Staaten |
Beschränkung der Kompetenzen des EU-Gerichtshofs | – Vollständige Wahrnehmung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts – Beschränkung der Kompetenz des EuGH auf die Felder einer reformierten EU |
Verantwortlicher Umgang mit Ressourcen | – EU-Parlament nur noch an einem Sitz – Bürokratieaufwand für EU-Förderungen stark reduzieren |
„Wir wollen die EU nicht mit Zwang zusammenhalten, sondern wir wollen eine attraktive Union, von der
jeder etwas hat und deshalb freiwillig dabei bleibt. Die EU darf nicht werden wie die Sowjetunion. Die war
ein Zwangssystem, in dem alle durch Druck zusammengehalten wurden, und ist dadurch letztendlich
kollabiert“. Mit diesen Worten warnte Hans-Werner Sinn, der frühere Präsident des ifo Instituts für
Wirtschaftsforschung, nach dem Brexit-Referendum vor einer existenzgefährdenden Entwicklung für die
EU.
Aus Sicht sehr vieler Bürger hat sich die Europäische Union zu einer Einrichtung mit demokratisch nur
unzureichend legitimierten Institutionen entwickelt, die vor allem durch Bevormundung von Bürgern und
Mitgliedstaaten, Verbote, Massen von oft sinnlosen, unverständlich bürokratischen, oft in sich
kontraproduktiven Richtlinien und die unermüdlichen Anstrengungen zum Ausbau ihrer Macht
wahrgenommen wird. Wir stellen einen mangelnden Willen und mangelnde Fähigkeit der relevanten
Verantwortungsträger in der EU zu echten Reformen fest. Dies wird nicht zuletzt durch die bescheidenen
Bemühungen demonstriert, die dem drohenden Austritt des zweitgrößten Nettozahlers Großbritannien
entgegengestellt wurden während noch immer keine Mühen und Kosten gescheut werden, das völlig
überschuldete Griechenland im Euro zu halten.
Damit die Europäische Union für ihre Bürger wieder attraktiv wird, fordern wir eine grundlegende
Reform, insbesondere auf den im Folgenden angegebenen Gebieten.
Eine in diesem Sinne reformierte EU wird auch für die Menschen in Großbritannien wieder attraktiv. Statt
‚Strafe‘ und ‚Abschreckung‘ als Motto über die Brexit-Verhandlungen zu schreiben, muss die EU vor allem
im Interesse ihrer eigenen Bürger Reformbereitschaft zeigen und darüber hinaus den Freihandel mit
Großbritannien unbedingt beibehalten.
Für ein starkes Europa der Vaterländer
Die sehr unterschiedliche Geschichte und Entwicklung der Nationen Europas muss respektiert werden.
Deshalb fordern wir ein Ende des bedingungslosen „mehr Europa“ hin zu einem Zentralstaat und
stattdessen eine Rückbesinnung auf eine föderal geprägte Europäische Union im Sinne Kohls und
Mitterands. Europa hat als Staatenverbund eine Zukunft, nicht aber als sozialistischer Zentralstaat.
Die Ideen des französischen Präsidenten Macron zur „Reform“ der EU in Richtung eines partiellen
Zentralstaats lehnen wir strikt ab. Macrons Wunsch zur Vergemeinschaftung von Staatsschulden,
Bankenhaftung und Kosten von Arbeitslosigkeit sowie der Installation eines europäischen Finanzministers
mit eigenem Budget ist kontraproduktiv. Er würde unter anderem eine Enteignung der tendenziell mehr
disziplinierten Mitgliedstaaten des Nordens zugunsten der mehr konsumorientierten Staaten des Südens
bedeuten, das Haushaltsprivileg der Parlamente der Mitgliedstaaten ad absurdum führen und diese
letztendlich bedeutungslos machen. Jeder, der mehr Kompetenzen von den Mitgliedstaaten zur
machthungrigen EU-Bürokratie verlagern und noch mehr zentralisieren will, würde damit die von Hans
Werner Sinn hergestellten Parallelen zur untergegangenen Sowjetunion bestätigen, die Akzeptanz der EU
bei den Bürgern noch weiter beschädigen und möglicherweise sogar die Existenz der EU gefährden.
Für eine konsequente Stärkung des Subsidiaritätsprinzips
Die EU-Institutionen sind bestrebt, immer tiefer in die Verantwortungsbereiche der Mitgliedstaaten
vorzudringen. Dabei wird missachtet, dass die vielfältigen Interessen, Erwartungen und Anforderungen
von über 500 Millionen Menschen in 28 bzw. 27 Ländern weder sinnvoll vereinheitlicht werden können
noch sollen.
Was immer im Interesse der betroffenen Menschen vor Ort in den Mitgliedstaaten geregelt werden
kann, muss auch dort geregelt werden. Entsprechend ist das Subsidiaritätsprinzip konsequent
anzuwenden und auszubauen.
Es ist gängige Praxis, dass nationale Politiker in Fällen, in denen sie sich national nicht durchsetzen
können, der stets nach Machtausdehnung strebenden EU-Kommission entsprechende „Anregungen“
geben. „Vieles, was auf nationaler Ebene nicht durchsetzbar ist, wird so über den Umweg nach Brüssel
umgesetzt – jetzt sogar europaweit. Folge ist eine fortschreitende Zentralisierung, angestoßen durch
nationale Partikularinteressen“ (Roman Herzog, ehemaliger Bundespräsident). Besonders häufig ist diese
Praxis in den Bereichen Umwelt, Soziales und Antidiskriminierung anzutreffen. Um sie einzudämmen,
sind der EU durch die Mitgliedstaaten klare Zuständigkeiten zuzuweisen und Grenzen zu setzen.
Wir fordern eine Fokussierung der EU auf die Bereiche gemeinsamer Markt und Freihandel,
gemeinsame Außenpolitik sowie Sicherheit und Verteidigung (letztere innerhalb des NATO-Bündnisses).
Europa muss den Bürgern spürbaren Nutzen bringen, auch im Bereich ‚gemeinsamer Markt‘. Unnötige
Einmischungen und Verbote sind zu vermeiden. Der gemeinsame Markt wird durch Technologieoffenheit
und freiwillige Normung weit besser gefördert als durch Beschränkungen, Verbote und am grünen Tisch
entstandene Vorschriften und Grenzwerte.
Im Interesse aller EU-Staaten sind mit wichtigen Handelspartnern Regelungen zum Freihandel zu treffen.
Dies schließt insbesondere Großbritannien und die USA ein.
Der Handlungsbedarf im Bereich Sicherheit und Verteidigung ist auf zwei Gebieten besonders
offensichtlich:
- Die EU-Außengrenzen sind bis heute nicht ausreichend gesichert. Hier sind alle Mitgliedstaaten im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe gefordert.
- Im Vergleich zu den USA wenden die einzelnen EU-Staaten unverhältnismäßig mehr Mittel für die Verwaltung des Militärs auf, während sie nur einen Bruchteil der militärischen Fähigkeiten erreichen.
Die Mitgliedstaaten der EU sind souveräne Staaten und sollen es auch bleiben. Die EU darf nur regeln,
was auf europäischer Ebene geregelt werden muss. Bemühungen, den Charakter und die Kultur von
Ländern gegen den Willen des jeweiligen Volkes zu verändern, wie es beispielsweise im Rahmen der
Flüchtlingspolitik versucht wird, lehnen wir strikt ab.
Die Übertragung weiterer Souveränität von einem Mitgliedstaat auf die EU außerhalb der Bereiche
gemeinsamer Markt und Freihandel, Außenpolitik sowie Sicherheit und Verteidigung bedarf einer
Zwei-Drittel-Mehrheit im Rahmen einer Volksabstimmung.
Bei einer konsequenten Befolgung des Subsidiaritätsprinzips wird ein Großteil der Beschäftigten der EU-Kommission nicht mehr benötigt. Von den 32.500 Beschäftigten der EU-Kommission (2017) ist mindestens die Hälfte abzubauen. Entsprechende Kürzungen sind auch bei den anderen EU-Institutionen umzusetzen, sofern dort nicht eine ausschließliche Kompetenz der EU festzustellen oder die Rechtsdurchsetzung bzw. Rechtssicherheit in einzelnen Mitgliedstaaten erheblich gefährdet wäre.
Keine EU-Bürger zweiter oder dritter Klasse!
Die Stimmrechte innerhalb der EU einschließlich des Europäischen Parlaments widerspiegeln heute nicht
das Prinzip „one man – one vote“. So hat ein Wähler in Malta oder Luxemburg mehr als den zehnfachen
Einfluss auf das EU-Parlament als ein deutscher oder ein französischer Wähler.
Die sehr unausgewogene Gewichtung der Stimmen innerhalb der EU einschließlich des EU-Parlaments
muss abgeschafft werden. Stattdessen sind auf Basis der allgemeinen demokratischen Grundregeln die
Stimmrechte neu festzulegen.
Erweiterung der EU nur durch wirtschaftlich leistungsfähige Staaten Europas
EU-Kommissionspräsident Juncker möchte die EU zügig um weitere Mitglieder erweitern. Durch den
Austritt des Nettozahlers Großbritannien ist die EU auf absehbare Zeit höchstens in der Lage, Staaten
aufzunehmen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner mindestens dem Durchschnitt der bisherigen
EU-Länder entspricht.
Staaten, deren Staatsgebiet nicht zu mindestens 90 Prozent in Europa liegt, dürfen grundsätzlich nicht in
die Europäische Union aufgenommen werden. Bestehende Beitrittsverhandlungen (z. B. mit der Türkei)
sind unwiderruflich abzubrechen, Zahlungen im Rahmen von „Heranführungshilfen“ unwiderruflich zu
beenden.
Um den Charakter Europas zu wahren, ist es notwendig, dass Beitrittskandidaten tief in der europäischen
Kultur verwurzelt sind.
Zukünftige Mitglieder der EU müssen
- wirtschaftlich mindestens die Leistungsfähigkeit des Durchschnitts der bisherigen EU-Mitglieder aufweisen
- ihr Staatsgebiet zu mindestens 90% in Europa haben
- in der europäischen Kultur verwurzelt sein.
Keine überdurchschnittlichen Nachteile für einzelne Regionen durch den Brexit
Die demokratische Entscheidung der Briten ist zu respektieren. Indem wir die EU wieder zu einer
attraktiven Gemeinschaft machen, müssen wir die Briten allerdings davon überzeugen, bald wieder in die
EU zurückzukehren.
Der Brexit reißt im Übrigen ein tiefes Loch in die Finanzen der EU. In der Folge dürfen keine
Beitragserhöhungen für einzelne der verbleibenden Mitgliedsländer erfolgen. Einzelne strukturschwache
Regionen, die EU-Förderung erhalten, dürfen als Folge des Brexit nicht aus der Förderung herausfallen.
Stattdessen sind die Fördervolumina entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln gleichmäßig zu
kürzen.
Die Einnahmeverluste sind ausschließlich durch gleichmäßige Einsparungen zu kompensieren.
Beitragserhöhungen für die verbleibenden Mitgliedsländer dürfen nicht erfolgen.
Eine EU, die das Nichteinhalten von Regeln belohnt, hat keine Zukunft
Sowohl bei EU-Institutionen als auch bei den Mitgliedstaaten ist es zum Standard geworden, gemeinsam
vereinbarte Regeln nicht einzuhalten, wenn dies bequemer scheint. Dies betrifft in extremem Umfang die
Finanzpolitik, insbesondere die Euro-Stabilitätsvereinbarungen. In der Realität wird das Nichteinhalten
der Regeln meist sogar belohnt.
Auf der anderen Seite wird das Einhalten der Regeln gebrandmarkt, wenn diese als politisch nicht mehr
opportun gesehen werden. Ein besonders eklatantes Beispiel ist der würdelose Umgang mit Ungarn in
den letzten Jahren, nachdem dieses Land seinen Verpflichtungen zum Schutz der EU-Außengrenzen
nachgekommen ist.
EU-Regeln sind auf die unbedingt notwendigen Bereiche zu beschränken. Dort, wo gemeinsame Regeln
aber notwendig sind, um den Bestand und Erfolg der Gemeinschaft zu sichern, dürfen Regeln nicht
aufgeweicht werden, darf ihre Nichteinhaltung nicht ungestraft bleiben.
Niederlassungsfreiheit nur im Rahmen einer existenzsichernden
Arbeitsaufnahme
Durch eine 2016 erfolgte Gesetzesanpassung können EU-Bürger nicht mehr in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat ihren Aufenthalt nehmen und Sozialleistungen beanspruchen. Diese Regelung wird umgangen, indem Angehörige bestimmter EU-Mitgliedstaaten tatsächlich oder auch nur auf dem Papier in Deutschland Arbeit aufnehmen. Wenn der Lohn der üblicherweise unqualifizierten Personen nicht zum Lebensunterhalt für die oft umfangreiche Familie ausreicht, werden „aufstockende Leistungen“ gewährt. Diese Regelung ist für die Empfänger ausgesprochen attraktiv, sie wird intensiv in Anspruch genommen. Etliche größere Städte in Deutschland leiden heute enorm unter diesem Problem.
Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ist auf Personen zu beschränken, die mit ihren
rechtmäßigen Einnahmen ihren eigenen Lebensunterhalt und den der von ihnen abhängigen Personen
vollständig, ohne Inanspruchnahme staatlicher Leistungen, bestreiten können.
Keine Alleingänge der Schengen-Staaten
In den Schengen-Abkommen wurden die stationären Grenzkontrollen zwischen den beteiligten Staaten
abgeschafft und so der ungehinderte Reiseverkehr innerhalb des Schengen-Raums ermöglicht.
Die Schengen-Regelungen können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn die teilnehmenden Länder die
Außengrenzen sehr gut sichern und die Einreise von Angehörigen von Drittstaaten gemeinsam regeln.
Dies ist heute nicht der Fall. Eklatantestes Beispiel ist die „Grenzöffnung“ durch Deutschland. Andere
Staaten haben die Einreise von Bürgern von Nicht-EU-Nachbarländern erleichtert, ohne sich mit den
anderen Schengen-Staaten abzustimmen.
Die Einreise von Angehörigen von Drittstaaten in den Schengen-Raum darf nicht im Alleingang eines
beteiligten Landes zugelassen werden.
Beschränkung der Kompetenzen des EU-Gerichtshofs
Der EU-Gerichtshof greift viel zu häufig in die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten ein. Dies betrifft z.
B. das Arbeitsrecht, die Euro-Politik aber auch die Ausübung von Zwang auf Ungarn und die Slowakei,
gegen den Willen der Bevölkerung „Flüchtlinge“ aufzunehmen. Dies liegt zum einen an der
überbordenden Masse an auslegungsfähigen EU-Vorschriften und zum anderen an einer inakzeptablen
Art und Weise der Schaffung von Richterrecht. Das Bundesverfassungsgericht darf seine grundgesetzliche
Aufgabe nicht länger vernachlässigen und – wie dies immer öfter geschieht – dem EuGH überlassen.
Statt an den EU-Gerichtshof zu delegieren hat das Bundesverfassungsgericht die ihm durch das
Grundgesetz zugewiesene Rolle eigenständig wahrzunehmen.
Der EuGH darf keine Politik machen, auch nicht in vermeintlich bester Absicht. Die Kompetenz des
EuGH ist auf diejenigen Felder zu beschränken, die im Aufgabenbereich einer reformierten EU liegen.
Hierzu ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den nationalen Verfassungsgerichten
und dem EuGH vorzunehmen.
Verantwortlicher Umgang mit Ressourcen
Das EU-Parlament tagt an den beiden Standorten Straßburg und Brüssel. Die Abgeordneten, ihre
Mitarbeiter sowie Angehörige anderer EU-Institutionen (insgesamt etwa 5.000 Personen) pendeln
üblicherweise monatlich zwischen Brüssel und Straßburg. Nicht nur die ungefähr 200 Millionen Euro
betragenden Reisekosten sondern auch die enorme Verschwendung von Arbeitszeit sind gegenüber den
Bürgern unverantwortlich.
Das EU-Parlament ist an einem einzigen Standort zu konzentrieren.
Die Beantragung europäischer Förderung ist mit hohen bürokratischen Aufwendungen verbunden. Für
viele Berechtigte stehen die Aufwendungen für die Antragstellung und das laufende Reporting in keinem
akzeptablen Verhältnis zur möglichen Förderung. Als Folge sehen sie davon ab, Förderanträge zu stellen.
Andere Förderberechtigte sind darauf angewiesen, auf Beratungsunternehmen zurückzugreifen, die bei
der komplexen Antragstellung und dem späteren Reporting beraten und dafür im Gegenzug einen
bestimmten Anteil der Fördersumme erhalten. Beides liegt nicht im Interesse der Förderpolitik.
Die bürokratischen Anforderungen an die Beantragung einer EU-Förderung und das laufende Reporting
sind auf ein Maß abzusenken, das auch von kleinen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und
Kommunen ohne Zuhilfenahme Externer leicht beherrscht werden kann.
02. Dezember 2017
WerteUnion – Freiheitlich-konservativer Aufbruch