Deutschland befindet sich heute unter finanzpolitischen Gesichtspunkten in einer scheinbar guten
Lage. Ohne die brutale, Sparer enteignende Zinspolitik der EZB würde der Bundeshaushalt jedoch ein
Defizit ausweisen. Ferner haftet Deutschland im Rahmen der EZB-Anleihekäufe für deutlich mehr als
eine halbe Billion Euro.
Nachhaltige, verantwortungsvolle Finanzpolitik darf nicht Schönwetterpolitik sein. Sie darf sich nicht
von günstigen Umständen des Augenblicks leiten lassen und muss gefährlich hohen Risiken aktiv
entgegenwirken. Sie muss kompromisslos darauf ausgerichtet sein, den Bürgern für die bezahlten
Steuern einen höchstmöglichen Gegenwert zurückzugeben. Sie muss auch Verantwortung zeigen
gegenüber zukünftigen Generationen.
Für eine ehrliche „Schwarze Null“! | – „Schwarze Null“ für Kapitalmarktzinsen von 4 Prozent auslegen – Überschüsse für Schuldentilgung, Investitionen und Steuersenkung verwenden |
Keine Schulden- und Haftungsgemeinschaften! | – Keine Staatsfinanzierung durch die EZB – Keine gemeinschaftliche Bankenhaftung – Sicherheiten für von der EZB aufgekaufte Anleihen |
Neutralität der EZB | – Keine Bevorzugung einzelner Staaten oder Staatengruppen |
Stimmengewichtung in der EZB nach Einlagen und Haftung! | – Faire Stimmenverteilung entsprechend Einlagen und Haftungsrisiko – Ende der „Rotation“ |
Euro nur für wirtschaftlich stabile Länder! | – Nur Staaten, die nachhaltig die Stabilitätskriterien erfüllen, können dem Euro beitreten |
JA zu einem stabilen Euro! | – Kompromisslose Durchsetzung der Stabilitätskriterien – Ausschluss von Staaten, die gegen Stabilitätskriterien verstoßen – Zinspolitik für Stabilität statt Inflation |
Keine EU-Steuern! | – Deutschland muss dauerhaft die Einführung von EU-Steuern verhindern |
Steuerverschwendung muss Straftat werden! | – Ahndung von Steuerverschwendung entsprechend Steuerhinterziehung – Einbindung von Rechnungshöfen und Bund der Steuerzahler |
Bargeld muss bleiben! | – Keine Abschaffung des Bargelds – Bekämpfung der Geldwäsche durch Ausbau der Beweislastumkehr |
Für eine Begrenzung der Steuerquote! | – Kalte Progression systematisch abschaffen – Solidaritätszuschlag abschaffen |
Seit 2014 weist der deutsche Bundeshaushalt die „Schwarze Null“ auf. Nach Jahrzehnten jährlicher
Neuverschuldung ist dies eine scheinbar große Leistung der Bundesregierung und insbesondere des
Finanzministers. Unterstützt wurde er dabei vor allem durch zwei Einflussfaktoren:
In den vergangenen Jahren haben sich die Zinsen für Bundesanleihen mit 10-jähriger Laufzeit durch
Zentralbankeingriffe (EZB) von ungefähr 5 Prozent auf Werte nahe Null verringert, wobei im Sommer
2016 zeitweise sogar Papiere mit negativen Schuldzinsen ausgegeben wurden.
Bei einer Gesamtverschuldung des Bundes von 1,25 Billionen Euro entsteht im Jahr 2017 eine
Zinsbelastung von ungefähr 16,8 Milliarden Euro, was einem Zinssatz von 1,34 Prozent entspricht. Dieser
Wert liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnittszins für Bundesanleihen von 3,63 Prozent bis
zur „Whatever it takes“-Rede von EZB-Präsident Draghi im Jahr 2012. Bei diesem Zinssatz hätte der Bund
2017 eine Zinsbelastung von 45,3 Milliarden Euro. Die Differenz, also die Einsparung von 28,5 Milliarden
im Schuldendienst, ermöglicht zwar auf der einen Seite einen Haushaltsüberschuss, geht auf der anderen
Seite aber vollständig zu Lasten der Sparguthaben und der Zukunftsvorsorge der Bürger. Sie können
kaum mehr Renditen erwirtschaften, ihre privaten Rentenversicherungen werden die Erwartungen nicht
mehr erfüllen. Mit der EZB-Zinspolitik wird die Grundlage für die zukünftige Altersarmut vieler Menschen
gelegt, die jede Vorsorge getroffen haben, die ihnen von staatlicher Seite empfohlen wurde.
Auf Basis „normaler“ Zinsen würde der Bund im Jahr 2017 nicht einen Haushaltsüberschuss von 14
Milliarden Euro erwirtschaften sondern eine Neuverschuldung in Höhe von 14,5 Milliarden Euro
aufbauen.
Das Verdienst des bisherigen Bundesfinanzministers ist also weniger das Erreichen der „Schwarzen Null“
über mehrere Jahre hinweg sondern das Abwehren von Begehrlichkeiten der verschiedenen Ressorts,
mit den Ausgaben direkt den Rekord-Steuereinnahmen zu folgen.
Die Mehrzahl der Bundesländer weist inzwischen ebenfalls leichte Haushaltsüberschüsse auf, die
meisten von ihnen wie der Bund nur dank der geringen Zinszahlungen für die bestehende Verschuldung.
Durch die Stabilitätskriterien von Maastricht sollte die Stabilität des Euro sichergestellt werden, wie sie
den Bürgern bei seiner Einführung versprochen wurde. Die Kriterien werden durch die EZB seit langem
nicht mehr durchgesetzt. Stattdessen erleichtert die EZB durch niedrige Zinsen und ihre Anleiheaufkäufe
die wachsende Verschuldung problematischer Länder.
Bis Ende 2017 wird die EZB Staats- und Unternehmensanleihen im Buchwert von 2,3 Billionen Euro
aufgekauft haben. Diese Anleihekäufe ermöglichen es Schuldnern, sich zu Konditionen zu finanzieren,
die in keiner Weise ihrer geringen Kreditwürdigkeit entsprechen. Ein großer Teil der Titel weist ein
erhebliches Ausfallrisiko auf, an dem Deutschland entsprechend seines Kapitalanteils an der EZB etwa 27
Prozent trägt. Für jeden Einwohner bedeutet das eine Haftung von bis zu knapp EUR 8.000 – vom
Säugling bis zum Greis, vom Hartz IV-Empfänger bis zum Millionär. Für eine vierköpfige Familie fallen
etwa EUR 31.000 an. Der Anteil der direkt bzw. über den IWF an Griechenland vergebenen Kredite, die
im Wesentlichen über Jahrzehnte nahezu zinsfrei sind, kommt noch hinzu. Zusätzlich zur knapp 2
Billionen Euro umfassenden Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen belasten diese aus dem
Euro-Raum herrührenden Verpflichtungen zukünftige Generationen.
In der EU bestehen starke Zentralisierungsbestrebungen hinsichtlich gemeinsamer
Staatsschuldenhaftung, gemeinsamer Einlagensicherung von Banken, gemeinsamer Sozialversicherung
usw. Die Pläne und Forderungen des französischen Präsidenten Macron legen dies schonungslos offen.
Hinzu kommen die Forderungen des Präsidenten des EU-Parlaments nach direkten EU-Steuern zur
Verdopplung des EU-Haushalts. An allen Punkten wären Deutschland und seine Bürger diejenigen, die
den größten Teil der Rechnung zu zahlen hätten.
Bei „normalen“ Zinssätzen für Staatsanleihen hätte Deutschland die „Schwarze Null“ nicht erreicht. Lediglich die Zinspolitik der EZB machte es möglich, das Neuverschuldungsverbot einzuhalten und sogar
Überschüsse zu erzielen. Zu Lasten der Bürger, deren Sparguthaben und über viele Jahre von staatlicher
Seite aufgedrängte private Altersvorsorge nahezu keine Rendite mehr erwirtschaften können.
Die Haushalte von Bund und Ländern sind so anzulegen, dass die „Schwarze Null“ bei „normalen“
Zinsen von etwa vier Prozent erreicht werden kann. Haushaltsüberschüsse, die dadurch entstehen,
dass für Schuldverschreibungen und Anleihen geringere Zinszahlungen anfallen, sind zu je einem
Drittel für zusätzliche Investitionen, für weitere Schuldentilgung und für Steuersenkung zu verwenden.
Durch den Aufkauf von Staatsanleihen verstößt die EZB nicht nur gegen das Verbot der
Staatsfinanzierung, sie hat auch eine unzulässige Schulden- und Haftungsgemeinschaft eingeführt. In
Abstimmung mit der EU-Kommission unterstützt sie so die hochverschuldeten Euro-Länder zu Lasten der
anderen.
Die von der EU-Kommission betriebene gemeinsame Bankenhaftung verfolgt ähnliche Ziele. Solide
Banken und ihre Kunden sollen für die Einlagen von Kunden gefährdeter Banken in anderen Ländern
haften. Entsprechendes gilt für Pläne einer europaweiten Arbeitslosenversicherung.
Wir lehnen jegliche Schulden- und Haftungsgemeinschaften ab. Sie benachteiligen diejenigen, die
verantwortungsvoll wirtschaften. Weitere Rettungspakete für Euroländer dürfen nicht aufgelegt
werden.
Für bestehende Anleihen und Kredite sind durch die Schuldnerländer bzw. Unternehmen Sicherheiten
(Goldreserven, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien usw.) bereitzustellen, sofern die Anleihen
niedriger als auf dem freien Markt verzinst werden.
Die EZB genießt zu Recht Unabhängigkeit gegenüber Weisungen der Politik. Sie missbraucht diese
Unabhängigkeit allerdings zur einseitigen Durchsetzung der Interessen einzelner Mitgliedsstaaten zu
Lasten anderer Staaten und deren Bürger. Dies trifft beispielsweise auf die Zinspolitik und die
Anleihekäufe zu.
Die EZB muss Neutralität wahren und darf die Interessen einzelner Länder nicht zu Lasten anderer
Länder bevorzugen.
Im EZB-Rat hat grundsätzlich jedes Land der Eurozone eine Stimme. Im Rahmen des „Rotationsprinzips“ verlieren die Vertreter der nationalen Notenbanken jedoch regelmäßig ihr Stimmrecht für einige
Monate. Dadurch hat Deutschland als größter Anteilseigner der EZB zum einen nicht mehr Stimmen als
wirtschaftlich wenig bedeutende Mitgliedsländer. Zum anderen werden im Rahmen der „Rotation“ sogar
regelmäßig wichtige Entscheidungen ohne Beteiligung Deutschlands getroffen, obwohl deutsche
Interessen stark tangiert sind.
Die Stimmen der Präsidenten der Zentralbanken der Euro-Länder im EZB-Rat müssen entsprechend
den Einlagen und dem jeweiligen Haftungsrisiko gewichtet werden. Zusätzlich ist für Beschlüsse eine
Mehrheit unter den Mitgliedern des EZB-Direktoriums notwendig.
Die EU-Kommission will den Euro zügig auf alle EU-Mitgliedstaaten ausdehnen.
Nur Länder, die alle Maastricht-Kriterien nachhaltig erfüllen, dürfen in den Euro aufgenommen
werden.
Ein Ausstieg Deutschlands aus dem Euro hätte für alle Beteiligten große Nachteile. Den Verbleib im Euro-
System halten wir daher für zwingend. Gleichzeitig müssen aber die vereinbarten Regeln eingehalten
werden, insbesondere die Stabilitätskriterien von Maastricht.
Die EZB begründet ihre Zinspolitik mit dem Nichterreichen des willkürlich selbstgesteckten Inflationsziels
von 2 Prozent. Dabei wird nicht unterschieden zwischen der durchaus vorhandenen Inflation innerhalb
des Binnenmarkts und langfristigen Preissenkungen bei Importgütern (Energie, Technologieprodukte wie
Elektronik usw.).
Die von der EZB angestrebte Inflation schadet den Menschen, ohne dass dadurch die Konjunktur wirklich
unterstützt wird.
EZB und EU-Kommission müssen die Vereinbarungen zum Euro kompromisslos durchsetzen,
insbesondere die Maastricht-Stabilitätskriterien. Für Mitgliedsländer, die diese Anforderung nicht
erfüllen, sind Möglichkeiten zum (vorübergehenden) Ausschluss und zum Wiedereintritt nach
Sanierung zu schaffen.
Die Zinspolitik der EZB ist an Stabilität statt an gewollter Inflation auszurichten.
Direkte EU-Steuern werden Immer wieder von interessierter Seite gefordert und mit angeblich
bedeutenden Aufgaben begründet. Bei verantwortungsvollem, sparsamem Wirtschaften und
angemessener Beachtung des Subsidiaritätsprinzips ist die EU mit jährlich EUR 140 Milliarden jedoch bereits heute finanziell (zu) hervorragend ausgestattet.
Die Einführung von EU-Steuern ist durch den größten Beitragszahler Deutschland dauerhaft
abzulehnen und zu verhindern.
Steuerhinterziehung wird hart bestraft. Steuerverschwendung wird dagegen meist nicht verfolgt. Diese
Asymmetrie ist gegenüber den steuerzahlenden Bürgern nicht vertretbar.
Steuerverschwendung muss wie Steuerhinterziehung bestraft werden (Wiedergutmachung und Strafe).
Dazu ist ein entsprechender Straftatbestand zu definieren. Im Rahmen der Verfolgung von
Steuerhinterziehung ist den Rechnungshöfen und dem Bund der Steuerzahler ein Auftrag zur
Aufdeckung und Anzeigeerstattung zu übertragen.
Die Abschaffung des Bargelds wird als Mittel zur Verhinderung von Geldwäsche gesehen. Sie greift
jedoch extrem in persönliche Freiheit ein. Die Beschlusslage des CDU-Bundesparteitags 2016 pro Bargeld
darf deshalb nicht angetastet werden.
Wir lehnen die Abschaffung des Bargelds strikt ab.
Im notwendigen Kampf gegen Geldwäsche ist stattdessen verstärkt auf Mittel wie die vor kurzem
eingeführte Beweislastumkehr zu setzen und diese noch deutlich auszubauen.
Die Steuerquote in Deutschland steigt kontinuierlich – ein immer größerer Anteil des
Bruttoinlandsprodukts wird vom Staat vereinnahmt.
Die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung muss insbesondere für Familien, Arbeitnehmer
und Mittelstand abgebaut werden. Die Steuertabellen sind kontinuierlich so anzupassen, dass keine
kalte Steuerprogression mehr eintritt.
Die Einnahmen aus dem zweckbestimmt für den „Aufbau Ost“ eingeführten Solidaritätszuschlag werden
kaum noch bestimmungsgemäß eingesetzt.
Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 ist deshalb auch der
Solidaritätszuschlag abzuschaffen.
02. Dezember 2017
WerteUnion – Freiheitlich-konservativer Aufbruch
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