Der Islam und die demokratisch-rechtsstaatlich
verfassten Grundwerte
„Die Islamisten haben die absolute Waffe gefunden: den Vorwurf der Islamophobie. Wenn wir uns dagegen nicht wehren, … werden wir wie stumme Schafe, die man ins Schlachthaus führt.“ (Boualem Sansal, algerischer Schriftsteller)
Wer heute ein Papier zum Islam und seinem Verhältnis zu unserer grundgesetzlichen Ordnung verfasst,
muss sich – was immer er schreibt – darauf gefasst machen, nicht nur missverstanden, sondern moralisch
und politisch ohne dass dies sachlich begründet werden müsste, ins rechte oder gar rechtsextreme
Abseits gestellt zu werden. Nach der Studie „Grenzen der Freiheit“ des Instituts für Demoskopie Allensbach
vom 23. Mai 2019 gehört demnach für eine Zweidrittelmehrheit der Deutschen der Islam zu den
„heiklen Themen, bei denen man sich leicht den Mund verbrennen kann, wenn man darüber spricht“.
Wir erachten es dennoch für notwendig, auf Entwicklungen aufmerksam zu machen, die für unsere
Demokratie schädlich, ja lebensgefährlich sind. Damit wollen wir einen Beitrag zur Bewahrung unserer
freiheitlichen europäischen und deutschen Kultur leisten.
Seit Jahrzehnten, verstärkt seit der großen Flüchtlingswelle von 2015, gibt es eine millionenfache Zuwanderung
von Menschen islamischen Glaubens und islamischer Sozialisation in unsere demokratische,
auf christlich-europäischen Werten aufgebaute Gesellschaft. Dies führt zu gesellschaftlichen
Spannungen, die eine gründliche Beschäftigung mit dem Islam und seinen politischen und gesellschaftlichen
Implikationen erforderlich machen. Dabei geht es im Folgenden nicht um eine Kritik an Muslimen,
die ihren Glauben im privaten Rahmen leben wollen. Es geht auch nicht um eine Auseinandersetzung
zwischen Christentum und Islam. Es geht um das problematische Verhältnis des Islams – definiert
durch Koran, Sunna und Sira, repräsentiert durch die überwiegende Mehrheit der Islam-Verbände – zu
den Grundwerten unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Und es geht um die Problematik,
inwieweit es überhaupt möglich ist, innerhalb des Islams, der sich als eine geoffenbarte umfassende
Daseinsordnung versteht, zwischen einem politischen Islam und einer Religion Islam zu unterscheiden.
Wir wollen mögliche Konflikte benennen. Wir fordern Legislative, Exekutive und Judikative auf, Eingriffe
in demokratische Grundregeln und Persönlichkeitsrechte, auch wenn sie „religiös“ auftreten, abzuwehren
und konsequent zurückzuweisen.
Eine rechtsstaatlich-demokratische Gesellschaft benötigt für ihr Bestehen und Überleben ein besonders hohes Maß an gemeinsamen Grundüberzeugungen und Werten.
Menschen handeln immer und notwendigerweise in irgendeiner Form wertebezogen. Sie werden
geprägt durch Erziehung, durch Erfahrung, durch Gewöhnung, vielleicht auch durch Druck oder Zwang.
Vielleicht eignen sie sich auch durch Überlegung bestimmte Wertvorstellungen an, verinnerlichen sie und setzen sie dann in ihrem alltäglichen Handeln und Verhalten um. Dies führt bei deutlich voneinander
abweichenden Wertvorstellungen (zumindest wenn es um Fragen geht, die den rein privaten
Lebensraum des Einzelnen überschreiten) zu Konflikten: die aus den unterschiedlichen
Wertvorstellungen resultierenden Handlungen widersprechen sich.
Man kann sozialwissenschaftlich Gesellschaften als „Systeme“ betrachten, die, damit sie „funktionieren“
und überleben, ein hohes Maß an gemeinsamen Grundüberzeugungen und Grundwerten benötigen.
Geht dieses Fundament gemeinsamer Werte verloren, zerfällt das System, es entstehen
„Parallelgesellschaften“ mit je eigenen Wertmaßstäben. Zwar ist auch ein Gemeinwesen nichts Starres,
Unveränderliches. Solcher Stillstand würde die Entwicklung und Dynamik einer Gesellschaft lähmen und
wäre für ihren Fortbestand ebenfalls bedrohlich. Die Weiterentwicklung dieses inneren Zusammenhalts
einer Gesellschaft muss aber „organisch“ vor sich gehen, als ein bewusster und stetiger Prozess. Damit
keine innergesellschaftlichen Spaltungen entstehen, muss er sich, orientiert an den demokratischrechtsstaatlichen
Grundwerten, durch ein hohes Maß an Kommunikation, Verständigung und ein
Einbeziehen der Bürger eines Landes auszeichnen. Maßgebend und verbindlich ist dabei die Kultur und
Grundordnung der aufnehmenden Gesellschaft. Dieser kontinuierliche Kommunikations- und
Verständigungsprozess innerhalb einer Gesellschaft ist selbst ein hoher Wert und für die demokratische
Entwicklung einer Gesellschaft unabdingbar. Die Alternative hierzu wäre die Veränderung der Kultur und
Grundordnung einer Gesellschaft durch Zwang, Gewalt, Krieg oder die massenhafte Ansiedlung von
Menschen, die aufgrund ihrer religiösen Sozialisation an völlig anderen Wertvorstellungen festhalten.
Letzteres ist der konkrete Anlass der folgenden Überlegungen.
Laut einer Studie der Universität Münster, deren Ergebnisse u. a. am 16.06.2016 in der „Welt“
veröffentlicht wurden, ist für 47 Prozent der türkischstämmigen Muslime in Deutschland die Befolgung
der Gebote ihrer Religion wichtiger als der Gesetze des Landes, in dem sie leben, also Deutschlands –
und dies, obwohl die Türkei seit Kemal Atatürk über Jahrzehnte ein säkulares Land war. Die
überwiegende Mehrzahl der seit 2015 im Rahmen der Flüchtlingskrise nach Deutschland gekommenen
Personen kommt aus (meist streng) islamischen Ländern und ist islamisch sozialisiert. So muss davon
ausgegangen werden, dass unter den millionenfach zugewanderten Menschen der Anteil derer, die den
islamischen Geboten und Vorschriften den Vorrang vor unseren Gesetzen geben, insgesamt noch
deutlich höher liegt. Dies veranlasst die WerteUnion, mögliche Konflikte zwischen unserer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung und ihren Gesetzen auf der einen und den Vorschriften des Islams auf
der anderen Seite zu benennen und Forderungen zu entwickeln, die ein gutes und friedliches
Zusammenleben sicherstellen sollen. Dabei wird keineswegs verkannt, dass in Deutschland bereits heute
Muslime leben, die sich assimiliert haben und dem Grundgesetz Vorrang vor der Scharia einräumen.
Maßgebend für unser gesellschaftliches Zusammenleben sind die Menschenwürde sowie der
demokratische und soziale Rechtsstaat nach Art. 1 und 20 GG. Die grundgesetzlich garantierten
Menschenrechte dürfen nicht durch kulturelle und/oder religiöse Anschauungen relativiert werden. Der
gegen Islam-Kritiker erhobene Vorwurf des „Kulturrassismus“ – schon der Begriff ist eine
Fehlkonstruktion – stellt den Versuch dar, Kritiker des Islams moralisch zu diskreditieren. (Wollte man
diesen Begriff im Sinne seiner Erfinder ernst nehmen, wäre der Islam selbst ein Musterbeispiel
„kulturrassistischer“ Intoleranz). Wir argumentieren sachbezogen, d. h. wir nehmen die Selbstdarstellung
des Islams ernst und halten fest: Eine „koranische“ oder „schariatische“ Interpretation unserer
Grundrechte, d.h. ihre Einordnung in oder Anpassung an ein islamisches Welt- und Menschenbild würde sie im Kern zerstören. Auch Religionsfreiheit ist nicht schrankenlos, auch sie hat sich in das Konzert der
übrigen Menschenrechte einzufügen.
Vor diesem Hintergrund hat die WerteUnion die folgenden Forderungen aufgestellt. Dabei ist zu
bedenken: Das Grundrecht auf Religionsfreiheit (Art. 4 GG) ist von seinen Verfassern mit Blick auf die
christlich-jüdischen Religionen ausgestaltet worden. Aufgrund der millionenfachen Zuwanderung von
Menschen islamischen Glaubens erscheint es gerechtfertigt und erforderlich, dieses Grundrecht im
Hinblick auf die Besonderheiten dieser gleichzeitig ein politisches System darstellenden Religion (ihre
Stellung zu Menschen- und Persönlichkeitsrechten) fortzuentwickeln und zu präzisieren.
Unsere Forderungen
1) Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Wissenschaftsfreiheit in vollem Umfang sicherstellen!
Islamkritik ist per se kein „Kulturrassismus“, keine „Islamfeindlichkeit“, erst recht keine „Islamophobie“
oder gar Verfassungsfeindlichkeit und zeugt nicht von „Hass und Hetze“, ebenso wenig von „gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit“. Der Koran, die Sunna, auch die Person des Propheten sind ohne jede
Einschränkung mögliche Gegenstände wissenschaftlicher Forschung, Aufklärung und Kritik. Es gehört
unabdingbar zur Freiheit der Wissenschaft wie zum Recht eines jeden Bürgers, Einstellungen, auch Glaubenssätze
(gleich welcher Religion) offen und frei in Frage zu stellen und Missstände, antidemokratische
Gesinnungen, wo immer sie auftreten, zu benennen und zu kritisieren. Solche Kritik ist Teil einer notwendigen
kommunikativen Auseinandersetzung und Aufklärung und das Lebenszeichen einer freiheitlich-
rechtsstaatlichen demokratischen Gesellschaft.
2) Keine staatliche Förderung von Vereinen und Verbänden, die einen Scharia-Islam vertreten!
Eine solche Förderung oder gar Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts kommt einer
Selbstaufgabe unserer staatlichen Ordnung gleich und ist selbst grundgesetzwidrig. Alle Parteien im
Bundestag sind sich einig, dass es aktuell noch keinen grundgesetzkonformen Islam (im Sinne einer zahlenmäßig
relevanten Strömung mit einem Dachverband) gibt. Die WerteUnion fordert Realismus in Bezug
auf die mögliche Weiterentwicklung des Islams. Die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann gelingt,
einen zahlenmäßig relevanten menschenrechts- und grundgesetzkonformen Islam zu generieren, erscheint
sehr gering. So hat der renommierte Politikwissenschaftler Bassam Tibi, der über Jahrzehnte
einen verfassungskonformen „Euro-Islam“ propagierte, 2016 geschrieben: „Warum ich kapituliere … der
Kopftuchislam hat gesiegt“.
Die Beobachtung von Vereinen oder Verbänden, die einen Scharia-Islam vertreten, durch den Verfassungsschutz,
ist umgehend zu prüfen. Bei erwiesener Verfassungsfeindlichkeit sind entsprechende Konsequenzen
zu ziehen.
3) Keine Paralleljustiz!
In islamischen Communities, Großfamilien und Clans wird häufig durch sogenannte „Friedensrichter“
nach islamischen Vorschriften Recht gesprochen. Es sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine
harte Bestrafung aller an derartigen Paralleljustiz-Prozessen beteiligten Personen zu schaffen. In
Deutschland darf uneingeschränkt nur deutsches Recht gelten.
4) Islamischer Religionsunterricht nur im Rahmen unserer freiheitlichen demokratischen
Grundordnung!
Ein Religionsunterricht, der die menschenrechts- und demokratiewidrigen Regelungen in Scharia und
Koran vertritt und nicht hinterfragt und der Angstpädagogik betreibt, hat keinen Platz in Deutschland.
Auch Religionsunterricht muss einen Beitrag zur Integration der nachwachsenden Generationen in
unsere Werteordnung leisten.
5) Keine konfessionsgebundenen Islam-Professuren an Universitäten!
Universitäten sind Stätten wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Konfessionsgebundene Professuren,
die mit unserer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung inkompatible Inhalte lehren, sind damit in
keiner Weise vereinbar. Es kann jedoch religionswissenschaftliche Studiengänge (auch mit Schwerpunkt
Islam) geben. Deren Aufgabe ist es, sich historisch-kritisch mit der Entstehung und Entwicklung von Religionen
(auch mit Schwerpunkt Islam) zu beschäftigen. Wichtig für die Imam- und Lehrerausbildung: zentrale
Elemente der deutschen Staats-, Rechts- und Gesellschaftsauffassung sind in das Lehrangebot verpflichtend
aufzunehmen.
6) Bau und Betrieb von Moscheen kontrollieren!
Moscheen müssen genehmigt und verzeichnet werden. In Moscheen muss – wegen der politischen Brisanz
des Islams – in deutscher Sprache gepredigt werden. Hierfür, wie für die folgenden Forderungen,
sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Finanzen und Personal müssen nach den Regeln des
Vereinsrechts offengelegt werden. Angebote, Programme und Schriften müssen in regelmäßigen Abständen
auf Verfassungskonformität überprüft werden. Verstöße müssen geahndet, bei Verstoß muss
die Moschee geschlossen werden. Moscheen dürfen nicht nach Kriegsherren, Christen- und Judenverfolgern
benannt werden und ihre Namensgebung darf nicht zum Kampf gegen andere Kulturen und Lebensformen
aufrufen.
7) Wie in der Schweiz: Kein Bau von Moscheen mit Minaretten!
Zu Lebzeiten Mohammeds gab es keine Minarette, sie kommen im Koran nicht vor. Sie stellen ein politisches
Herrschaftssymbol des Islams dar und stehen für Eroberung. Der Gebetsruf von einem Minarett
unterstreicht diese Funktion. Recep Tayyip Erdogan zitierte bei einer Rede im Jahr 1998 ein Gedicht von
Ziya Gökalp: „Die Demokratie ist nur der Zug auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen
sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen
unsere Soldaten.“ Der Bau von Moscheen mit Minaretten ist keine rein religiöse Angelegenheit. Deren
Nichtzulassung verletzt daher nicht die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit. Wir fordern von
muslimischer Seite Respekt für die christliche Prägung und Tradition in ihrer neuen Heimat und den Verzicht
auf den Bau dieser Herrschaftssymbole.
8) Hilfe für Ex-Muslimas und Ex-Muslime!
Die WerteUnion fordert mehr Frauenhäuser als Anlaufstellen für (ex-)muslimische Frauen, die sich der
Zwangsverheiratung entziehen wollen oder aus einer Zwangsehe fliehen. Auch für bedrohte Ex-Muslime
sind Anlaufstellen einzurichten.
9) Einwanderung nur bei Übernahme unserer Werte- und Gesellschaftsordnung!
Die WerteUnion fordert die Bundesregierung und die Europäische Union auf, einen sicheren und funktionierenden
Grenzschutz herzustellen und zu garantieren. Illegale Migration ist zu unterbinden. Zuwanderung
muss auf Mangelberufe und Hochqualifizierte beschränkt bleiben. Alle Zuwanderer, auch die aus
dem islamischen Kulturkreis, müssen zur Assimilation, insbesondere also zur Übernahme unserer Werteund
Gesellschaftsordnung bereit sein. Die bloße Teilnahme an Integrationskursen in der bisherigen Form ist ungenügend. Das Ergebnis solcher Bildungsmaßnahmen ist zu evaluieren.
10) Burka- und Niqab-Verbot überall, Kopftuchverbot in Ämtern und Bildungseinrichtungen!
Das Kopftuchtragen von Frauen und Mädchen signalisiert nach islamischer Lehre keine Form von Individualität,
es beruht nicht auf einer persönlichen Meinung oder Entscheidung, sondern zeigt den Willen,
den Islam insgesamt, insbesondere das islamische Rollenbild der Frau öffentlich zu vertreten, es zu verteidigen
und ihm zu folgen. Deshalb fordert die WerteUnion ein generelles Kopftuchverbot in allen Bildungseinrichtungen
und Ämtern, ein Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum (nicht nur in
Gerichtsgebäuden) und ein Burkini-Verbot für öffentliche Schwimmbäder. Hierfür sind die rechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
11) Ein klares NEIN zur Moscheesteuer!
Die WerteUnion lehnt die erneut diskutierte Idee einer Moscheesteuer ab, da sie die Islamausbreitung
fördert, Ex-Muslime gefährdet und nicht geeignet ist, die Verfassungstreue von Imamen zu gewährleisten.
Der Druck in einer muslimischen Community, nicht von der eigenen Religion abzufallen, ist extrem
hoch. Mit dem Verzeichnis der Moscheesteuer-Zahler hätten die Hardliner in einer Gemeinde einen genauen
Überblick, wer sich der Apostasie (des Abfalls vom Islam) schuldig gemacht hat – mit möglichen
schwerwiegenden Folgen für den Abtrünnigen (bis hin zur Ermordung). Hier darf keine Beihilfe geleistet
werden.
12) Ausnahmslos keine Kinderehen und Zwangsheiraten in Deutschland!
Unsere am Kindeswohl orientierte Verfassung und Rechtsprechung dürfen unter keinen Umständen
unterhöhlt und ausgetrickst werden. „Kultursensibilität“ kann niemals über einer Sensibilität für das
Menschenrecht auf Unversehrtheit der Person stehen. Es gibt keine Kinderehen, es gibt nur Kinderschändung.
Ebenso verstoßen Zwangsheiraten gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes, der die Würde
der Person für unantastbar erklärt. Kinderehen und Zwangsheiraten sind in Deutschland für ungültig zu
erklären.
13) Keine Polygamie!
Polygamie schafft zweierlei Rechtsverhältnisse je nach Religion und verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot
des Grundgesetzes und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Ein Familiennachzug
ist bei Polygamie grundsätzlich zu verwehren.
14) Keine Kompromisse beim Tierschutz!
Ausnahmeregelungen von der Tierschutz-Schlachtverordnung für betäubungsloses Schächten bzw. Halal-
Schlachtungen sind nicht zuzulassen. Dabei ist sich die WerteUnion des möglichen Konflikts zwischen
Religionsfreiheit und Vermeidung von extremem Tierleid durchaus bewußt. Unsere Abwägung führt zu
der Forderung: Religionsfreiheit darf nur soweit gehen, wie sie keinem anderen fühlenden Wesen bewusst
Qualen zufügt.
15) Umfassende Eingliederung von Muslimen in unsere Gesellschaft!
Deutschland ist christlich-abendländisch und durch die Aufklärung geprägt. Diese Prägung darf nicht
aufgegeben werden. Dies bedeutet z.B. keine Einführung muslimischer Feiertage, keine Anpassung an
muslimische Vorschriften (z.B. die Abschaffung von Schweinefleisch in Kantinen), keine Sonderrechte für
Muslime (z.B.: Anspruch auf Urlaub zu bestimmten Islam-Feiertagen). Wer in Deutschland leben will, muss Teil dieser Gesellschaft werden, muss sich assimilieren.
Die vorgenannten Forderungen dienen ausschließlich dazu, unsere freiheitliche demokratische
Grundordnung zu erhalten, um auch in Zukunft für alle hier lebenden Menschen ein hohes Maß an
Rechtsstaatlichkeit, Religionsfreiheit, persönlicher Freiheit und individuellen Entwicklungschancen zu
gewährleisten. Sie resultieren aus den Merkmalen des Islams, so wie er sich als Religion, als politische
Ideologie und als Leitlinie für das Alltagsleben seiner Gläubigen selbst darstellt.
Eine verantwortungsvolle Politik muss die Faktenlage ernst nehmen und in konkretes politisches Handeln
umsetzen. Die WerteUnion fordert unsere staatlichen Institutionen auf, sich konsequent an den
freiheitlichen, demokratisch-rechtsstaatlichen Grundwerten zu orientierten. Legislative, Exekutive und
Judikative müssen eine schleichende Aufweichung und Unterhöhlung unserer rechtsstaatlich verfassten
Grundordnung verhindern.
Genau damit sind wir gute Europäer und im besten Sinne weltoffen, dieses Wort einmal nicht als
modische Leerformel missbraucht.
Niemand kann bestreiten, dass es in letzter Konsequenz die muslimischen Zuwanderer selbst sind, die
sich aus religiöser, moralischer und politischer Bevormundung befreien müssen. Was kann unsere offene,
freiheitliche Gesellschaft dazu beitragen? Eines steht fest: Es wäre falsch, die grundlegenden, im
islamischen Welt- und Menschenbild vorgezeichneten Differenzen zu unserer freiheitlichen Ordnung zu
bagatellisieren, schönzureden, zu verschweigen. Diese Differenzen müssen klar und unmissverständlich
benannt werden. Die WerteUnion ist sich bewusst, dass sie sich mit dieser Forderung im Spannungsfeld
Islam – freiheitlicher Rechtsstaat eindeutig positioniert. Sie weiß gleichzeitig, dass nur solche Benennung
der Differenzen aufklärende Denkbewegungen in Gang bringen kann, die – so die Zielvorstellung – in
einen Prozess der Integration und Assimilation einmünden.
Oktober 2019