Intensivbetten-Zahlen und Überlastung der Krankenhäuser: Schwindel oder nur schlechte Führung?
Der Bundesrechnungshof rügte am 10.6.2021 die nach unten optimierten Zahlen der Krankenhäuser in Bezug auf die vorhandenen Intensivbetten während der Corona-Krise. Was bei ARD & ZDF nur als Finanzbetrug thematisiert wurde, wirft viel mehr Fragen auf: Waren die Intensivstationen der etwa 1.330 Krankenhäuser in Deutschland jemals insgesamt wegen Covid 19 überlastet?
Was war geschehen? 50.000 Euro waren vom Bund für ein zusätzliches Beatmungs(Intensiv-)bett gezahlt worden, das vom 28.3. bis 30.9. 2020 vorgehalten wurde. Nach Wegfall der Zahlung sank die Zahl der gemeldeten Intensivbetten ab Oktober 2020 um etwa 6.000.
„Freihaltepauschalen“ nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sollten die Krankenhäuser für das Freihalten von Betten für Covid-19-Patienten entschädigen. Ab 18.11.2020 bis 31.1.2021 waren Ausgleichszahlungen davon abhängig, daß
1. die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises über 70/100.000 liegt und
2. die ITS-Behandlungskapazitäten in dem Landkreis oder kreisfreien Stadt ununterbrochen an 7 Tagen durchschnittlich unter 25% lag.
Logischerweise passten Pflegeleitungen und das Krankenhaus-Management den Personaleinsatz der Vergütung an, d.h. meldeten weniger freie Betten. Keiner kann und will Personal bezahlen, das nur leere Betten bewacht. Krankenhäuser können heute nur überleben, wenn sie die Abrechnungsmechanismen genau kennen und die Ärzte die Diagnosen entsprechend ausführlich dokumentieren. Das ist seit der Einführung der diagnosebasierten Fallpauschalen, den sogenannten „Diagnosis Related Groups“ (DRG) zum 1. Januar 2004 so.
Aber bildeten dann die Zahlen des Intensivregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung Intensivmedizin DIVI die Wirklichkeit der Epidemie ab? DIVI-Präsident Gernot Marx beklagte im Frühjahr mit dramatischen Worten die angebliche extreme Belastung der Intensivstationen und den Bettenmangel – wahrscheinlich im Interesse der Intensivmedizin als Berufsgruppe. Realität hingegen war und ist, daß zu keinem Zeitpunkt der Covid-19-Epidemie in Deutschland die vorbereitete Intensiv-„Notfallreservekapazität“ aufgerufen wurde. Es gab zu keinem Zeitpunkt ein flächendeckendes Abweisen von Patienten, die eine Intensiv-Behandlung gebraucht hätten.
Auch Angela Merkel (CDU), Jens Spahn (CDU), Markus Söder (CSU) und Karl Lauterbach (SPD) kannten die oben genannten Zahlen. Dennoch propagierten sie die fragwürdige „Bundesnotbremse“. Die Intensiv-Bettenstatistik des DIVI erklärt sich in ihrem Verlauf durch die o.g. Vorgaben und Vergütungsregeln. Den Krankenhäusern ist deswegen kein Betrugs-Vorwurf zu machen. Sie verhielten sich entsprechend den Regeln und Anreizen. Zu kritisieren ist die überflüssige (oder politisch gewollte?) Verängstigung der Bevölkerung in Deutschland: Die falschen Zahlen wurden zur Begründung der Notwendigkeit der Bundesnotbremse herangezogen. Durch den verschärften Lockdown erlitten viele ehrliche Geschäftsleute im Mittelstand existentiell gefährdende Verluste. Unsere Kinder lernten im Hausunterricht weniger und litten unnötig Angst und Isolation – häufig zusammen mit ihren Eltern. Viele Menschen entwickelten psychische Probleme. Es litt und leidet unsere Lebensqualität durch die massive Einschränkung unserer grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechte, die niemals in ihrem Wesenskern hätten angegriffen werden dürfen. Lobenswert ist die Überprüfung der Meldungen und Zahlungen durch die Länder wie NRW unter Ministerpräsident Laschet und die Beendigung der sicher nicht mehr vorhandenen „Epidemischen Lage“. Die Gerichte, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, sollten jetzt aktiv werden und die Bundesnotbremse rückwirkend als verfassungswidrig einstufen. (25.06.2021)
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