„Am 11.07.2023 hat das Gemeinsame Kreisparteigericht der CDU Thüringen mitgeteilt, dass es den Antrag des Bundesvorstands der CDU vom 14.02.2023, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen, aus der CDU auszuschließen, abgelehnt hat (Az.: K1/23, bislang nicht begründet/nicht rechtskräftig).
Zugleich wurde auch die am 13.02.2023 getroffene Anordnung […].“
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